Kohlenmonoxid (CO) – farb- und geruchlos und leichter als Luft – verhindert den Sauerstoffaustausch im Körper. Das tödliche Gas kann sich auch in Pelletlagern bilden. Sorgen Sie daher vor dem Betreten für ausreichende Belüftung.
Bei einem Gasunfall ist zuerst der Nortruf 112 abzusetzen. Anzeichen einer Kohlenmonoxidvergiftung sind Übelkeit, Kopfschmerzen, Schwindelgefühl und Bewusstseinsverlust. Mitarbeiter und Familienangehörige sind hinsichtlich dieser Gefahr zu unterweisen. Die Lagerräume müssen mit Warnhinweisen zum Auftreten giftiger Gase versehen sein. In Arbeitgeberbetrieben sind Notfall- und Rettungspläne vorzuhalten.
Speziell geschulte Präventionsmitarbeiter der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau beraten Mitgliedsbetriebe und Versicherte gern zu den Gefahren und wie Sie diese vermeiden. Auch das Giftinformationszentrum berät unter der Telefonnummer 02 28 / 1 92 40.
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