Nach dem Niedersächsischen Klimagesetz sollen bis 2035 insgesamt 65 Gigawatt an Solarleistung installiert sein. Doch die Realisierung der Freiflächen-Photovoltaikanlagen gestaltet sich schwierig. Lösungen bietet jetzt ein Leitfaden, den der LEE entwickelt hat.
LEE-Vorsitzende Bärbel Heidebroek erklärt: „Die Entscheidung darüber, ob und wie Erneuerbare Energieanlagen errichtet werden können, liegt bei den Kommunen. Gerade bei der Planung und Errichtung von Freiflächen-PV fehlt in den Verwaltungen jedoch häufig das Know-how. Hier können die Mitarbeiter nicht auf bewährte Verfahren zurückgreifen. Daher möchten wir die Kommunen mit unserem Leitfaden unterstützen.“
Orientierungshilfe für Gemeindevertretungen
Mona von Baumbach, Referentin für Solarenergie beim LEE, ergänzt: „Der Leitfaden bietet eine Orientierungshilfe für die Mitglieder der Gemeindevertretungen, die sich mit der Beantragung und der konkreten Aufstellung von Bauleitplänen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen beschäftigen.“
16 Seiten Infos
Der Leitfaden enthält folgende Kapitel:
Vorteile und Nachteile von Freiflächen-PV-Anlagen für Gemeinden
Freiflächen-PV-Anlagen in der Bauleitplanung
Erfordernis und Grundlagen der Bauleitplanung - Verhältnis zum Vorhabenträger/Städtebauliche Vereinbarungen
Vereinbarungen zu Beteiligungen
Hinweis zur Baugenehmigung
Standortkonzepte
Vorgaben der Raumordnung
Ausgewählte Anforderungen an die Bauleitplanung
Geschützte Landschaftsbestandteile und Schutzgebiete
Rückbau von Freiflächenanlagen / Befristete Festsetzungen / Folgenutzung
Bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung
Aspekte der landwirtschaftlichen Nutzung und Agri-PV
60 Gigawatt Zubau in 13 Jahren
In Niedersachsen sind bis heute etwa fünf Gigawatt an Photovoltaikanlagen installiert. Bis 2035 sollen es 65 Gigawatt sein, verteilt auf 50 Gigawatt Dachflächen-PV und versiegelten Flächen und 15 Gigawatt Freiflächen-PV. Dieses Leistungsziel soll im Landesraumordnungsprogramm 2022 festgehalten werden. Das entsprechende Flächenziel für Freiflächen-PV von mindestens 0,47 Prozent der Landesfläche als Gebiete für die Nutzung von solarer Strahlungsenergie zur Erzeugung von Strom, die in Bebauungsplänen bis 2033 in Niedersachsen ausgewiesen werden sollen, ist im Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) verankert.
Nach dem Niedersächsischen Klimagesetz sollen bis 2035 insgesamt 65 Gigawatt an Solarleistung installiert sein. Doch die Realisierung der Freiflächen-Photovoltaikanlagen gestaltet sich schwierig. Lösungen bietet jetzt ein Leitfaden, den der LEE entwickelt hat.
LEE-Vorsitzende Bärbel Heidebroek erklärt: „Die Entscheidung darüber, ob und wie Erneuerbare Energieanlagen errichtet werden können, liegt bei den Kommunen. Gerade bei der Planung und Errichtung von Freiflächen-PV fehlt in den Verwaltungen jedoch häufig das Know-how. Hier können die Mitarbeiter nicht auf bewährte Verfahren zurückgreifen. Daher möchten wir die Kommunen mit unserem Leitfaden unterstützen.“
Orientierungshilfe für Gemeindevertretungen
Mona von Baumbach, Referentin für Solarenergie beim LEE, ergänzt: „Der Leitfaden bietet eine Orientierungshilfe für die Mitglieder der Gemeindevertretungen, die sich mit der Beantragung und der konkreten Aufstellung von Bauleitplänen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen beschäftigen.“
16 Seiten Infos
Der Leitfaden enthält folgende Kapitel:
Vorteile und Nachteile von Freiflächen-PV-Anlagen für Gemeinden
Freiflächen-PV-Anlagen in der Bauleitplanung
Erfordernis und Grundlagen der Bauleitplanung - Verhältnis zum Vorhabenträger/Städtebauliche Vereinbarungen
Vereinbarungen zu Beteiligungen
Hinweis zur Baugenehmigung
Standortkonzepte
Vorgaben der Raumordnung
Ausgewählte Anforderungen an die Bauleitplanung
Geschützte Landschaftsbestandteile und Schutzgebiete
Rückbau von Freiflächenanlagen / Befristete Festsetzungen / Folgenutzung
Bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung
Aspekte der landwirtschaftlichen Nutzung und Agri-PV
60 Gigawatt Zubau in 13 Jahren
In Niedersachsen sind bis heute etwa fünf Gigawatt an Photovoltaikanlagen installiert. Bis 2035 sollen es 65 Gigawatt sein, verteilt auf 50 Gigawatt Dachflächen-PV und versiegelten Flächen und 15 Gigawatt Freiflächen-PV. Dieses Leistungsziel soll im Landesraumordnungsprogramm 2022 festgehalten werden. Das entsprechende Flächenziel für Freiflächen-PV von mindestens 0,47 Prozent der Landesfläche als Gebiete für die Nutzung von solarer Strahlungsenergie zur Erzeugung von Strom, die in Bebauungsplänen bis 2033 in Niedersachsen ausgewiesen werden sollen, ist im Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) verankert.