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Solarparks

bne-Selbstverpflichtung: Solarparks als Teil von Natur und Landwirtschaft

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) hat die Planungsgrundsätze für Solarparks weiterentwickelt. Bereits 42 Unternehmen haben die „Gute Planung von PV-Freilandanlagen“ unterzeichnet.

Lesezeit: 2 Minuten

Solarparks können bei guter Planung nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Energiewende beitragen, sondern auch zu wertvollen Refugien für viele bedrohte Arten werden. „Mit dem EEG 2023 kommen bis 2030 etwa 75.000 Hektar an zusätzlichen Solarparkflächen hinzu – eine Fläche, die viereinhalb Mal so groß ist wie das ‚Grüne Band‘ an der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Um das Potenzial für Naturschutz, Kommunen und Bürger zu nutzen, kommt es jetzt auf eine gute Planung an“, erklärt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne). Vor diesem Hintergrund hat der bne die Selbstverpflichtung weiterentwickelt, um startklar und leistungsfähig zu sein. „Klar muss auch sein, dass es beim Ausbau von Solarparks nicht nur um die Naturverträglichkeit geht, sondern um Best Practice in weiteren Bereichen, z.B. der Verbindung mit der Landwirtschaft und erstklassiger Energieerzeugung zu günstigen Kosten“, sagt Busch.

42 Unternehmen dabei

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Bereits im Herbst 2020 hat der bne die „gute Planung von PV-Freiflächenanlagen“ initiiert, der sich inzwischen 42 Unternehmen angeschlossen haben. So verpflichten sich die Unternehmen etwa, Bürger sowie lokale Naturschutz-Akteure von Beginn an umfassend zu informieren und in den Planungen zu berücksichtigen. In der Überarbeitung des Maßnahmenkatalogs bekräftigen die Unternehmen, dass die Beteiligung der Kommunen fest zur „Guten Planung“ gehört und die kommunale Planungshoheit bei Solarparks gewahrt bleiben muss. „Die Branche ist bereit, deutlich mehr tun als der regulatorische Rahmen vorgibt. Das kommt an. Heute werden die Chancen der Biodiversitäts-PV auch von Naturschutzverbänden gesehen und geschätzt“, so Busch.

Mit der Vorab-Veröffentlichung der „Guten Planung von PV-Freilandanlagen“ lädt der bne Kommunen, Naturschutz, Landwirtschaft und weitere Stakeholder dazu ein, Feedback zu den Anforderungen an gute Solarparks zu geben. Die endgültige Überarbeitung ist für den Herbst 2022 vorgesehen und wird an das EEG 2023 angepasst.

Fokus auf Landwirtschaft

Einen besonderen Akzent legt die Überarbeitung auf die Landwirtschaft. Schließlich werden Solarparks zunehmend auf landwirtschaftlichen Flächen geplant. „Wir wollen dazu beitragen, dass PV-Freiflächenanlagen als Teil der Landwirtschaft eingeordnet werden. Dadurch würden sich viele Fragestellungen erheblich vereinfachen, etwa bei Hofübergaben oder bei der Flächenbewirtschaftung von Solarparkflächen. Für Landwirtschaftsbetriebe können Solarparks zusätzliche und langfristig planbare Einnahmen bedeuten, was angesichts von zunehmender Trockenheit und Extremwetter besonders wichtig ist und Existenzen sichert.“

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