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Nachhaltigkeitsverordnung für Biogas und Holz: Fristverlängerung für Zertifikate bis 30.4.

Das Bundesumweltministerium hat auf Drängen der Bioenergieverbände einen neuen Verordnungsentwurf vorgestellt. Das sichert vielen Biogasanlagen und Holzkraftwerken die EEG-Vergütung – zunächst.

Lesezeit: 3 Minuten

In einer kurzfristigen Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) soll die Frist für die Nachhaltigkeitszertifizierung von 31.12.2022 auf 30.04.2023 verlängert werden. Darauf hatte das Hauptstadtbüro Bioenergie als Vertretung mehrerer Bioenergieverbände gedrängt.

Das zuständige Bundesumweltministerium begründet die Fristverlängerung damit, dass „entgegen der ursprünglichen Prognose bis zum 31. Dezember 2022 keine ausreichenden personellen Kapazitäten zur Durchführung der erforderlichen Zertifizierung verfügbar sein werden.“

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Zum Hintergrund

Mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung setzt Deutschland Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II [(RED II) um. Diese deutsche Verordnung ist am 8.12.2021 in Kraft getreten und sieht seit 1.1.2022 die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien als Voraussetzung für die EEG- Vergütung für Strom aus Biomasse wie Holz oder Biogas vor. Wegen der nur dreiwöchigen Übergangszeit im vergangenen Jahr war es unmöglich, dass bis 1.1.2022 alle Betriebe zertifiziert sind. Hauptursache dafür war, dass schlichtweg nicht genügend Zertifizierungsunternehmen vorhanden sind, um alle betroffenen Anlagen auditieren zu können. Darum hat die Branche auf eine Fristverlängerung gedrängt. Das Ministerium gewährte diese bis zum 31.12.2022.

Doch die Lage hat sich nicht geändert. Das BMU befürchtet, dass „Betreibern von Biomasseanlagen der Ausfall der Vergütung und in der Folge erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen. Es besteht die Möglichkeit, dass es in einer Phase drohender Energieengpässe zu einer weiteren Verknappung des Angebots kommen könnte. Daher ist eine Anpassung der Verordnung in Form einer Fristverlängerung der Ausnahmevorschrift bis zum 30. April 2023 notwendig.“

Eile ist geboten

„Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Frist zur Nachhaltigkeitszertifizierung in der BioSt-NachV nochmals bis zum 30.04.2023 verlängert werden soll. Damit wird den Forderungen und der Kritik der Branche nachgekommen, da es noch immer viele zertifizierungsbedürftige Unternehmen nicht geschafft haben, sich rechtzeitig zertifizieren zu lassen“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie.

Mit der Verlängerung der Zertifizierungsfrist bestehe für Strom aus Holz und Biogas auch weiterhin der Anspruch auf die EEG-Vergütung, wenn aktuell aufgrund zu geringer Gut- achterkapazitäten noch keine Zertifizierung abgeschlossen werden konnte – und damit auch noch keine Nachhaltigkeitsnachweise erstellt werden können. Trotzdem sei jetzt Eile geboten, die Zertifizierung abzuschließen.

Lage bleibt angespannt

Da zusätzlich zu den noch durchzuführenden Erstzertifizierungen bereits die Kontrollaudits der bislang zertifizierten Anlagen durchgeführt werden müssen, ab dem 1.1.2023 mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und dem EU-Emissionshandel neue Zertifizierungspflichtige hinzukommen und bis Ende Februar die Gutachten für des EEG erstellt werden müssen, bleibt die Verfügbarkeit von Gutachter weiter angespannt. „Folglich sollte die Frist bis zum 30. Juni und nicht nur bis 30. April 2023 verlängert werden“, fordert Rostek.

Noch offenen Fragen

Weiterhin kritisch zu beurteilen sei der Umstand, dass ohne eine Änderung der Übergangsbestimmungen in § 55 nur der Zeitpunkt der Zertifizierung nach hinten geschoben wird, nicht jedoch der Zeitpunkt, ab dem schon die Nachhaltigkeitsanforderungen eingehalten werden müssen. Weiterhin herrscht in einigen Bereichen Unklarheit darüber, welche Vorgaben Biomasse einhalten muss, die seit 1. Januar 2022 eingesetzt wurde.

Daneben hat die insgesamt zu kurze Einführungsfrist der BioSt-NachV von drei Wochen im Dezember 2021 dazu geführt, dass offene Fragen zur praktischen Umsetzung der Zertifizierung nach wie vor nicht geklärt sind, was auch die Zertifizierungen verzögert. „Wir empfehlen daher diese Probleme und Unklarheiten mithilfe eines runden Tisches von Betreibern von Bioenergieanlagen, Netzbetreibern, Bundesregierung, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Zertifizierungssystemgebern und Auditoren zu adressieren, damit die Zertifizierungen künftig zügig vonstattengehen kann.“

Diese und weitere Änderungsempfehlungen finden sich in einer Stellungnahme des Hauptstadtbüro Bioenergie, welche auf der Webseite zum Download bereit steht.

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