Am 24. August tritt die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) in Kraft. Damit dürfen grundsätzlich für den Erneuerbaren-Energien- Gesetz (EEG) verankerten Vergütungsanspruch zur Stromerzeugung nur noch Pflanzenöle eingesetzt werden, die auf Basis bestimmter einzuhaltender Nachhaltigkeitskriterien produziert wurden. Wie der Bayerische Bauernverband mitteilt, habe Präsident Gerd Sonnleitner bis zu letzt versucht, dies zu verhindern. Seiner Meinung nach würde das europaweit umfangreichste und breitangelegteste landwirtschaftliche Fachrecht sowie Cross Compliance heute schon alles notwendige gewährleisten. Einziges Trostpflaster: Die aktuelle Ernte, wenn sie vor Ende 2010 verstromt wird, sei von der Neuregelung nicht betroffen. Derzeit arbeite die Bundesregierung außerdem noch an der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (BioKraft-NachV). Mit dem Erlass rechnet der BBV im September 2009. Unverständlich bleibt dabei aber für den Verband, warum Deutschland hier wieder vorpreschen muss, wo die EU doch erst ab Dezember 2010 eine Nachhaltigkeitsverordnung fordert. "Auch wenn der Berufsstand sich mit in die Umsetzung der Nachhaltigkeitsverordnung einbringen muss, um noch schlimmere Auflagen zu verhindern, will der Bauernverband in der neuen Legislaturperiode möglichst alles daran setzten, eine Regelung zu erreichen, damit sämtliche Anforderungen an die Landwirtschaft über das Cross-Compliance-Verfahren erfüllt werden," erklärt Georg Wimmer, Stellv. Generalsekretär. "Die durch die Nachhaltigkeitsverordnung neu geschaffene Bürokratie zeigt, wie politische Versprechen bezüglich Bürokratie-Abbau von der Realität abweichen."
vgl.: Pflanzenöl nur noch mit Zertifikat (10.8.09)