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Pflanzenöl nur noch mit Zertifikat

Am 24. August 2009 wird die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung für flüssige Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV) in Kraft treten. Wer künftig die EEG-Vergütung und den Bonus für nachwachsende Rohstoffe (Nawaro-Bonus) haben will, darf nur noch nachhaltig produziertes Pflanzenöl zur Stromerzeugung einsetzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Am 24. August 2009 wird die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung für flüssige Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV) in Kraft treten. Wer künftig die EEG-Vergütung und den Bonus für nachwachsende Rohstoffe (Nawaro-Bonus) haben will, darf nur noch nachhaltig produziertes Pflanzenöl zur Stromerzeugung einsetzen. Darauf weist der Deutsche Bauernverband (DBV) hin. Zukünftig müssen alle Anlagenbetreiber einen Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber vorlegen, dass die eingesetzten Pflanzenöle nicht von Flächen mit einem hohen Naturschutzwert (zum Beispiel Regenwälder oder Feuchtgebiete) stammen. Für Biokraftstoffe gilt eine inhaltsgleiche Nachhaltigkeitsverordnung. Auch hier muss gegenüber dem Erfasser für die Biomasselieferung bestätigt werden, dass die Cross-Compliance-Anforderungen eingehalten wurden und das Anbauverbot auf Flächen mit hohem Naturschutzwert beachtet wurde. Die bisherige Anbaupraxis in Naturschutzgebieten, die im Einklang mit dem Naturschutzzweck steht, ist nicht betroffen. Der Erfassungshandel muss die entsprechenden Rohstoffmengen als erstes Glied in der sogenannten Massenbilanz mengenmäßig erfassen. Eine getrennte Lagerung von zertifizierter und nicht zertifizierter Biomasse ist entgegen anderslautenden Meldungen jedoch nicht erforderlich, teilt der DBV mit. Es reicht die Erfassung der Lieferungen mit und ohne Nachhaltigkeits-Nachweis im Rahmen des Massenbilanzsystems. Aus der Gesamtmenge kann das Erfassungsunternehmen so viel Biomasse zur Biokraftstoff- oder Stromerzeugung weiter liefern, wie ihm Nachhaltigkeitsanforderungen für die Erzeugung bestätigt wurden. Im Hinblick auf die konkrete Umsetzung werden zurzeit die erforderlichen Verwaltungsvorschriften von Seiten des Bundeslandwirtschaftsministeriums erarbeitet. Von beiden Verordnungen ist die aktuelle Ernte 2009 auf Druck des Deutschen Bauernverbandes (DBV) noch nicht betroffen. Damit schöpft Deutschland den Zeitrahmen gemäß EU-Richtline für die nationale Umsetzung von maximal 18 Monaten aus. Der DBV setzt alles daran, in der neuen Legislaturperiode eine Regelung zu erreichen, die sämtliche Anforderungen an die Landwirtschaft über das Cross-Compliance-Verfahren erfüllt.

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