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topplus EEG-Novelle

Netzwerk „Flexperten“ sind von EEG-Novelle bei Biogas stark enttäuscht

Die Biogasexperten hätten sich vom Gesetzgeber Reparaturen bei den Förderbedingungen für Biogas gewünscht. Stattdessen blieben alte Fehler bestehen und es entstünden neue Hürden, beklagen sie.

Lesezeit: 3 Minuten

Kein neuer Schub für die Flexibilisierung, immer noch Südquote und endogene Mengensteuerung, kein Umstieg von installierter Leistung auf Bemessungsleistung und immer noch degressive Gebots-Höchstpreise mitten in einem Inflationsschub: Das sind nur einige der Kritikpunkte, die das Netzwerk „Flexperten“ an dem EEG 2023 hat.

Weitere Mängel aus Sicht der Experten:

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  • Keine positiven Anreize für nachhaltige Biomasse,
  • keine Nachbesserung der Entwurfsfassung (die haarsträubenden Fehler in der Peaker-Ausschreibung),
  • keine Reparatur der uralten Fehler im alten EEG (unwirksame Beseitigung des Flexdeckels),
  • weiter sinkender Maisdeckel.

Zudem sieht das Netzwerk die Gefahr, dass künftig mehr Anlagen aus der Förderung herausfallen als neue dazu gebaut werden. Denn laut EEG 2023 sinkt die Biogas-Ausschreibungsmenge von den heute gültigen 600, auf 500, 400 bis 300 MW installierte Leistung pro Jahr mit maximal 45 % ab, wahrscheinlich eher 20 % Bemessungsleistung. Im Gegensatz dazu könnten jährlich im Mittel 400 MW Bemessungsleistung aus der Förderung heraus fallen.

Nur wenig Positives

Was die Flexperten positiv sehen: Güllekleinanlagen sind jetzt bis 150 kW Bemessungsleistung möglch, bis zu 10 % Kleegras sind in Güllekleinanlagen erlaubt, 600 MW Biomethan-Peakern pro Jahr werden in der Südregion ausgeschrieben. „Substanziell bedeutet das: Die im Gesetz genannte Zielgröße von 8,4 GW installierter Leistung im Jahr 2030 würden zu etwa 3 bis 4 GW auf die Biomethan-Peaker entfallen (7 Ausschreibungsrunden à 600 MW)“, lautet die Analyse des Gesetzes. Die Summe enthält außerdem gut 2 GW Holzheizkraftwerke.

Die übrigen konventionellen Biogasanlagen dürften in 2030 nur noch an max. 2.500 Jahresstunden laufen. Das Ergebnis bedeute einen Rückgang auf ca. 10 bis 15 TWh Biogas in der Verstromung. Das wäre etwa ein Drittel der heutigen Biogasmenge anstelle der viel sinnvolleren Verdoppelung. „Weder das EEG noch ein anderer Teil des Osterpaketes beantworten die Frage: Wer ersetzt die regelbaren Kraftwerke? Erdgas-Turbinen? Wasserstoff-Motoren? Wann und zu welchen Kosten? Die Agora Energiewende beziffert den notwendigen Zubau moderner Gas-Kraftwerke (Koalitionsvertrag) auf mindestens 31 GW Leistung gesicherter Kraftwerksleistung. Woher kommt das Gas? Wie kommt es, dass die Regierung in Zeiten eklatanter Versorgungsunsicherheit beim Gas so vollständig am Biogas und seinen nachhaltigen Angeboten vorbeigeht?“, fragen die Flexperten.

Hoffen auf den Herbst

Alles Vertiefende würde bisher fehlen und werde auf die Zeit nach der Entwicklung einer nachhaltigen Biomassestrategie geschoben. Diese soll die Absage an Anbaubiomasse ausbuchstabieren, die tatsächlichen Potenziale natürlicher und volkswirtschaftlicher Stoffkreisläufe in den Blick nehmen und besonders in der Landwirtschaft zu weniger THG-Emissionen, mehr Artenvielfalt und gesünderen Böden beitragen. „Mit dem dabei gewonnenen, regenerativen und speicherfähigen Energieträger können wir die erneuerbare Versorgung kostengünstig und schon in Kürze sichern – zeitlich etwa 20 Jahren vor dem Wasserstoff.

Deshalb erscheint es sehr wahrscheinlich, dass Biogas bei der nächsten EEG-Runde im Herbst neu angegangen wird. Die Flexperten werden daran arbeiten, Vorschläge in die Politik einzubringen“, gibt sich das Netzwerk kämpferischSchließlich könne die Biogasbranche auch beitragen, dass die gesamte Landwirtschaft vom THG-Emittenten zur THG-Senke werde.

Den vollständigen Beitrag lesen sie auf der Internetseite der Flexperten unter: www.kwk-flexperten.net

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