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Politik verunsichert Hausbesitzer bei Installation einer Solaranlage mit Steuergesetzgebung

Nach dem neuen Marktkommentar von pvXchange stabilisieren sich die Preise für eine Photovoltaikanlage. Die geplante Erlösabschöpfung und eine Mehrwertsteueränderung sorgen für Kaufzurückhaltung.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Modulpreise haben sich in diesem Jahr wohl endgültig stabilisiert, zeigen sogar einen leichten Trend zum Fallen. Das berichtet Martin Schachinger von der Onlineplattform „ pvXchange“.

„Ob die Abwärtsbewegung anhält hängt im Wesentlichen davon ab, wie sich die Nachfrage in den kommenden Monaten entwickelt. Momentan ist sie den Lagerbeständen geschuldet, die sich nach und nach aufgebaut haben und bis zum Jahresende möglichst wieder abgebaut werden sollen, notfalls durch weitere Preisnachlässe“, sagt der Experte.

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Bei den übrigen Komponenten einer Photovoltaikanlage sei dagegen immer noch keine Normalisierung der Lieferketten in Sicht. Der Abbau des Lieferstaus könnte sich bis in die ersten Monate des kommenden Jahres hinziehen. „Auch kündigen einige der großen Wechselrichter- und Speicherhersteller schon wieder Preiserhöhungen an - die dritte oder vierte in Folge innerhalb von weniger als zwölf Monaten“, erklärt er.

Verunsicherung der Verbraucher

Die Modul-Lagerbestände bei Verarbeitern und Lieferanten häufen sich laut Schachinger unter anderem aufgrund der Ankündigung diverser Anpassungen im EEG und im Steuerrecht durch die deutsche Politik an. Einerseits herrscht größte Verunsicherung bei Investoren und Projektgesellschaften bezüglich der Abschöpfung von sogenannten „Zufallsgewinnen“, die aufgrund der hohen Strommarktpreise erzielt werden könnten.

Solange jedoch nicht vollständig geklärt ist, ob es zu einer zusätzlichen Besteuerung – gegebenenfalls sogar rückwirkend – oder zu einer Deckelung der möglichen Erträge kommen wird, herrscht große Zurückhaltung bei den Akteuren. „Einige vertrauen darauf, dass die Renditen trotzdem stimmen werden, andere warten lieber ab und verlangen mehr Planungssicherheit beziehungsweise eine Abkehr von solchen künstlichen Eingriffen in den Markt“, sagt Schachinger.

Geplante Änderung der Mehrwertsteuer

Auf der anderen Seite steht die Umsetzung einer EU-Richtlinie auf der Agenda. Die Kommission hat gebilligt, die Mehrwertsteuer in den Mitgliedstaaten für bestimmte Produkte und Dienstleistungen unter anderem in Zusammenhang mit Photovoltaikinstallationen auf 0 bis 5 % zu senken. Die Umsetzung soll in Deutschland möglichst schon zum 1. Januar 2023 erfolgen und zwar im Rahmen der Novellierung des Jahressteuergesetzes.

„Der zuständige Bundesfinanzminister Christian Lindner will eine Steuerbefreiung bei allen Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowattpeak auf Einfamilien- und bis zu 100 Kilowattpeak auf Mehrfamilienhäusern für die Lieferung des Photovoltaik-Stroms in private oder öffentliche Netze einführen, so dass dort zum Beispiel keine Gewinnermittlung mehr stattfinden muss“, erläutert er. Ergänzend dazu soll die Umsatzsteuer für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf Wohngebäuden auf 0 % gesenkt werden.

Diese Pläne haben laut Schachinger nun aber wieder zu Verunsicherung der Installateure und zu Kaufzurückhaltung bei Endkunden geführt. Einige Firmen beklagen bereits einen Auftragsrückgang, zumindest bis zum Jahresende. Bereits beauftragte Installationen sollen nun nach Kundenwunsch ins neue Jahr verschoben, bereits begonnene Projekte verzögert werden.

Darüber hinaus bleibt der Einkauf der Komponenten beim Großhändler ja nach wie vor steuerpflichtig, so dass die Umsatzsteuer zwischenfinanziert werden muss, bis der Vorsteuerabzug dann mit ein- oder zweimonatiger Verzögerung greift. „Insbesondere in den ersten zwei Monaten des neuen Jahres werden finanzielle Unwägbarkeiten vermutet. Wenn wir uns aber die zeitliche Abfolge einer Kleinanlageninstallation genauer ansehen, relativieren sich diese Probleme schnell wieder“, macht er aufmerksam.

Lange Realisierungszeit für Kleinanlagen

Schon heute erstrecken sich auch kleine Photovoltaikprojekte oft über mehrere Monate, schon allein wegen der gestörten Lieferketten und den knappen Ressourcen bei Installationspersonal und den zuständigen Behörden oder Netzbetreibern. „Der Errichter muss ein gewisses finanzielles Polster mitbringen, gute Zahlungskonditionen beim Vorlieferanten haben oder vom Endkunden gewisse Vorauszahlungen verlangen“, erklärt er.

Haben Installateur und Kunde keine fixen Teilleistungen mit entsprechender Rechnungsstellung vereinbart, so bestimmt der Zeitpunkt der Fertigstellung der gesamten Anlage den Steuersatz. Bei noch in diesem Jahr neu beauftragten Photovoltaikinstallationen dürfte eine Fertigstellung vor Januar oder Februar in den allermeisten Fällen ohnehin unrealistisch sein, so dass es keinen Grund zur Auftragsverzögerung seitens der Endkunden gibt.

Auch dürften die Bücher der Monteure noch reichlich gefüllt sein mit Altaufträgen, bei denen zumindest noch Wechselrichter und Energiespeicher aufzubauen sind. „Nachdem sich der Knoten bei den entsprechenden Lieferanten langsam löst und die bestellte Ware nach und nach ausgeliefert werden kann, sollte bis zum Jahresende noch genügend Material und Arbeit vorhanden sein. Wenn im neuen Jahr dann die Steuerbefreiungen greifen, dürfte die Errichtung von Kleinanlagen für private Hausbesitzer und Gewerbetreibende noch attraktiver sein, als sie es ohnehin schon ist“, sagt er

Versorgungslage verbessert sich

Noch ist die Versorgungslage insbesondere mit Solarmodulen gut und die Preise stabil. Auch die anderen Komponenten werden wieder besser verfügbar sein, sofern Pandemien und Kriege nicht wieder einen Strich durch die Rechnung machen. „Wer als interessierter Endkunde bereits eine Kaufentscheidung getroffen, jedoch noch keinen Auftrag erteilt hat, der sollte nicht mehr allzu lange damit warten“, rät er.

Die Montagekapazitäten bei guten Fachinstallateuren sind und bleiben knapp, so dass sich der Zeitpunkt, ab dem man im neuen Jahr selbsterzeugte preiswerte Solarenergie steuerfrei nutzen kann, im Zweifelsfalle immer weiter nach hinten verschiebt.

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