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Preisalarm auf dem Strommarkt - Wie Landwirte sparen können

Teuerste Anbieter sind derzeit die Gaskraftwerke, die mit sehr hohen Gaspreisen kalkulieren müssen. Auf den Höfen wirkt sich die Strompreiskrise derzeit sehr ­unterschiedlich aus.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Entwicklung der Strompreise lässt Landwirten vielerorts den Atem stocken: Immer mehr Versorger kündigen nach Ablauf von Preisbindungsfristen saftige Preiserhöhungen an, Preise von 40 bis 60 ct/kWh sind dabei keine Seltenheit.

Ursache für die Preisexplosion ist das knappe Stromangebot, das die Preise an der Leipziger Strombörse steigen lässt. Die Preisfindung sieht hier vor, dass die teuersten Anbieter den Preis für alle bestimmen (merit order).

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Teuerste Anbieter sind derzeit die Gaskraftwerke, die mit sehr hohen Gaspreisen kalkulieren müssen. Der Strom aus den Gaskraftwerken ist aber unabdingbar, weil es weitere Knappheiten gibt: Wegen der Dürre fehlt Wasser für die Wasserkraftwerke in Südeuropa und in Frankreich ruht derzeit fast die Hälfte der Atomkraftwerke, erklärt Energieökonom Professor Lion Hirth in der tagesschau.

Wie reagieren?

Auf den Höfen wirkt sich die Strompreiskrise derzeit sehr ­unterschiedlich aus, beobachtet ­Andreas Freytag, Leiter der Fachgruppe Betrieb/Tier bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen: „Während viele Landwirte in der Grundversorgung mit 30 ct/kWh noch halbwegs gut bedient sind, liegt der Kurs anderswo schon bei 60 ct/kWh.“ In diesem Fall rät der Energie­experte, sich im Internet umzuschauen, etwa bei Strommaklern, Energiegenossenschaften oder den Bauernverbänden.

Attraktiv seien Angebote von rund 40 ct/kWh. Allerdings rät Freytag, sich nicht länger als zwölf Monate zu binden: „Es geht jetzt vor allem darum, Zeit zu gewinnen, bis sich die Märkte wieder beruhigen.“ Angesichts von Stromgestehungskosten von rund 10 bis 12 ct/kWh bei Photovoltaik, 8 ct/kWh bei Windenergie und 20 ct/kWh bei Biogas hofft Andreas Freytag, dass sich die Preise langfristig etwa bei 20 – 30 ct/kWh einpendeln.

Preise schwanken

Wer in der Grundversorgung ist, sollte wissen, dass es hier keine Preisgarantie gibt. Eine Preisänderung muss der Versorger allerdings mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung ankündigen.

Bei Verträgen mit Preisgarantie bis zu einem bestimmten Datum, haben Sie in der Regel ein Recht darauf, dass dieser Vertrag ein­gehalten wird. Wird mit Hinweis auf die Großhandelspreise trotzdem eine Preiserhöhung angekündigt, sollten Sie der Preis­erhöhung und der Änderung der AGB widersprechen und die ­Weiterbelieferung zu den in der Preisgarantie vereinbarten Preisen fordern. Oftmals lenken die Versorger dann ein.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellt hierfür einen geeigneten Musterbrief zur Verfügung.

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