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Bundesförderung für effiziente Gebäude: Weniger Anreize für erneuerbare Wärme

Die Bundesregierung hat die zweite Reformstufe der Bundesförderung beschlossen. Geld gibt es z.B. nur noch für effiziente Wärmepumpen und Holzheizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung hat die bereits angekündigte zweite Reformstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen, um so den im Sommer eingeschlagenen Weg weiter fortzusetzen.

Der Zugang zur BEG soll damit erleichtert, Förderboni erhöht und die Anreize für Sanierungen und die Fördereffizienz des Programms gesteigert werden, um möglichst viele Antragssteller unterstützen zu können.

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Mit der Reform hat die Bundesregierung auch technische Anpassungen mit dem Ziel vorgenommen, ausschließlich besonders hochwertige Heizungsanlagen zu fördern. Durch die Änderungen werden beispielsweise nur noch effizientere Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß gefördert. Die Pläne haben bereits zu massiver Kritik und zum Einbrechen der Förderanträge geführt.

Anreize für die Sanierung

Mit den Änderungen werden Boni gezielt neu eingeführt oder ausgeweitet, um die Sanierungsförderung weiter anzureizen. So wird ein Bonus für serielles Sanieren in Höhe von 15 Prozentpunkten eingeführt. Die serielle Sanierung ist eine innovative Methode zur umfassenden energetischen Sanierung (Gebäudehülle & -technik). Gefördert wird die Verwendung vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente. So lassen sich der handwerkliche Aufwand vor Ort und die Kosten deutlich reduzieren.

Zudem wird der bereits im September eingeführte Bonus für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude, der Worst Performing Buildings Bonus, von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und neben den EH/EG 40- und EH/EG 55-Stufen auch auf Sanierungen auf einen EH/EG 70 EE-Standard ausgeweitet.

Ab März keine Neubauförderung mehr

Eine weitere Änderung betrifft die Neubauförderung: Diese wird als nun viertes Teilprogramm der BEG aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden Regelungen unter der BEG fort. So wird ein nahtloser Übergang der Neubauförderung gewährleistet.

Übergeordnetes Ziel der Reform bleibt, bis 2045 Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen. Neben dem Ordnungsrecht ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hier ein zentrales politisches Instrument, das mit einem Budget von 13 Milliarden Euro für 2023 entsprechende Anreize im Markt setzt.

Die Änderungen an den BEG-Förderrichtlinien werden noch 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Alle drei Teilprogramme der BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) sind von den Änderungen betroffen.

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