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topplus Smart-Meter-Einführung

Bundesrat will Kosten für intelligente Stromzähler gerechter verteilen

Die Einführung der intelligenten Stromzähler sorgt weiterhin für Diskussion. So fordert nach Experten im Bundestag auch der Bundesrat Änderungen bei einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Einführung intelligenter Systeme für die Messung und Steuerung des Energieverbrauchs (sogenannter Smart-Meter-Rollout) zu beschleunigen. Die Länderkammer drängt aber auf eine gerechte Kostenteilung.

So fordert der Bundesrat unter anderem die Einführung einer monatlichen Abrechnung für eine bessere Kostenkontrolle der Stromkunden. Darüber hinaus bittet er, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Entgelte gesenkt und Preisobergrenzen angepasst werden können – und klarzustellen, dass Messstellenbetreiber für Nachrüstungen, die die volle Funktionalität herstellen, keine zusätzlichen Kosten erheben dürfen. Darüber hinaus bittet der Bundesrat, die Einführung verpflichtender Mindeststandards für eine transparente Tarifkommunikation zu prüfen, „welche Verbrauchern einen Tarifvergleich – auch zwischen dynamischen und klassischen Tarifmodellen – ermöglicht“. Das geht aus der Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/6006) zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende hervor. Der Bundestag hat einen gleichlautenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/5549) bereits in erster Lesung beraten. Auch eine Anhörung fand schon statt.

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In ihrer Antwort auf die Stellungnahme erklärt die Bundesregierung, dass sie die Anliegen teile, sie aber im bestehenden Gesetzentwurf bereits weitestgehend verwirklicht sieht.

Der Nationale Normenkontrollrat kritisiert an dem Gesetzentwurf der Regierung, dass die Darstellung der Regelungsfolgen nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar und methodengerecht sei. So beanstandet er, dass die erwarteten Änderungen des Erfüllungsaufwandes für die Bürger sowie für die Wirtschaft nicht dargestellt seien: „Um ein realitätsnahes Bild der Kostenfolgen für Entscheidende und Öffentlichkeit zu ermöglichen, wäre zumindest eine Schätzung mit Angabe der erwarteten Ober- und Untergrenzen erforderlich gewesen“, heißt es. Darüber hinaus beanstandet der NKR die sehr kurzen Beteiligungsfristen, die das Ressort gesetzt habe, obwohl es sich nicht um ein krisenbedingtes Regelungsvorhaben handle.

Kostenbegrenzung stärkt Akzeptanz

Bei der Anhörung am 8. Februar gab es sehr unterschiedliche Stimmen zum vorliegenden Gesetzesentwurf. Strom werde der zentrale Energieträger der Zukunft sein, der Strombedarf sich bis 2045 verdoppeln. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf trage die Regierung der Dringlichkeit des Vorhabens Rechnung und schaffe die Grundlage für den massentauglichen Rollout intelligenter Messsysteme, stellte Mark Becker-von Bredow, Bereichsleiter Elektrifizierung und Klima bei ZVEI e.V. eingangs fest. Die Kosten für die moderne Messeinrichtung beim Endkunden auf 20 € zu begrenzen, stärke die Akzeptanz. Handlungsbedarf sehe er aber unter anderem beim Eichrecht. Da brauche es Änderungen, die einen agilen Rollout und die schnelle Umsetzung von Software-Updates unterstützen. Derzeit würden für Software-Updates der Smart Meter Gateways (SMGW) zusätzliche Freigaben durch die jeweils verantwortlichen Landeseichbehörden erforderlich.

Kosten übersteigen Einsparung

Die Digitalisierung stelle neben der Energieeffizienz und dem Ausbau der erneuerbaren Energien einen Eckpfeiler der Energiewende dar, sagte Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Nutzung von SMGW biete die Möglichkeit, den Energieverbrauch sowie die Kosten für die Verbraucher zu senken. Bisher allerdings lohne sich das nicht für die privaten Haushalte, weil die Kosten für Einbau und Betrieb der Smart Meter die möglichen Einsparungen überstiegen. Engelke begrüßte deshalb, dass die Kosten bei 20 Euro gedeckelt seien, und fordert, die Preisobergrenzen frühestens im Jahr 2027 zu erhöhen und dies um maximal 2 % pro Jahr. Zudem sollten die bei den Netzbetreibern anfallenden Kosten aus Steuergeldern finanziert und nicht auf die Netzentgelte umgelegt werden.

Diese Kosten sind es vor allem, die auf Seiten der Messstellenbetreiber für Kritik sorgen. Für Oliver Pfeifer von der Netze BW GmbH macht das Thema zentrale Anpassungen am Gesetzentwurf notwendig. Pfeifer nennt das Eichrecht, die Aufnahme einer Verordnungsermächtigung für die Bundesnetzagentur zur unmittelbaren Berücksichtigung der zusätzlichen neuen Kosten in den Erlösobergrenzen der Netzbetreiber - und die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit bei den Messstellenbetreibern.

Deutscher Sonderweg

Thomas Seltmann, Referent Solartechnik & Speicher beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) äußerte sich diesbezüglich ähnlich skeptisch: Er sprach von einem „Sonderweg“, den Deutschland mit dem Ansatz einschlage, die Übertragung von Messdaten mit der Steuerung eines dezentralen Stromsystems verpflichtend über ein Messsystem zu koppeln. Diesen Weg halte er für nicht sinnvoll. Ihm scheinen die 900 grundzuständigen Messstellenbetreiber „weder organisatorisch noch fachlich dafür aufgestellt, einen Großteil der digitalen Kommunikation aller Erneuerbare-Energie-Anlagen im Land abzuwickeln“.

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