Das Oberlandesgericht Oldenburg hat eine vom Landkreis Emsland angeordnete Strafzahlungin Höhe von 403.000 Euro gegen einen Landwirt und Biogasanlagenbetreiber aus dem Emsland aufgehoben. Die Sache müsse vor dem Amtsgericht in Meppen neu verhandelt werden.
Der Landwirt betreibt ein so genanntes Satelliten-Blockheizkraftwerkes in rund 1,2 km Entfernung vom Standort seiner Biogasanlage, in dem überschüssiges Biogas aus der Anlage in Strom und Wärme umgewandelt wird. Der zuständige Landkreises Emsland wirft ihm vor, die Anlage sei nicht zulässig. Daher ordneten die Beamten für das Jahr 2009 ein Strafgeld an.
Landwirt musste Landkreis vertrauen
Rechtsanwalt Jann Berghaus (Kanzlei Berghaus, Duin & Koll.) aus Aurich, der den betroffenen Landwirt vertritt, bestätigt, dass die erstinstanzliche Entscheidung aus zwei Gründen aufgehoben wurde. Das AG Meppen hätte zunächst der Frage nachgehen müssen, ob der Landkreis Emsland dem Landwirt vor Inbetriebnahme des Satelliten-BHKW die Auskunft gegeben hat, dass eine Genehmigung nicht benötigt wird. „Unser Mandant wollte eine Genehmigung für das Satelliten-BHKW beantragen und erhielt vom Landkreis Emsland die Auskunft, dass er für die letztlich gewählte Konstellation, bei der das BHKW in einem bestehenden Gebäude untergebracht wurde, keine Genehmigung braucht. Auf diese Auskunft musste er vertrauen.“
Im weiteren Verfahren wird daher vorrangig zu klären sein, ob der Landkreis Emsland den Landwirt in der vorgetragenen Weise beraten hat. In dem Fall wird die Verfallsanordnung nach Auskunft von Rechtsanwalt Berghaus aufzuheben sein. Anderenfalls wäre, auch das hat das OLG Oldenburg schon klargestellt, aber auch die Höhe des Strafgeldes nicht zu halten.