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Tierwohl

Bund hält an nationaler Putenhaltungsverordnung fest – Branchenverband kontert

Die Bundesregierung will weiterhin im zweiten Halbjahr 2024 eine staatliche Putenhaltungsverordnung einführen, obwohl EU-einheitliche Standards auf dem Weg sind. Der ZDG kann das nicht nachvollziehen.

Lesezeit: 2 Minuten

Viele Putenmäster blicken mit Sorge auf die von der Bundesregierung angekündigte Putenhaltungsverordnung. Zu streng sind die geplanten Vorgaben, wie die Reduzierung der Besatzdichte auf 40 kg/m2 Stallfläche für Hähne und 35 kg für Hennen oder die Vorschriften für die maximale Tierzahl pro Quadratmeter von 1,9 Tieren für Hähne und 3,1 Tiere für Hennen.

Überzogene Haltungsvorschriften

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Diese Werte gelten Vielen als überzogen. Würden die vom Bundeslandwirtschaftsministerium herausgegebenen Vorschläge tatsächlich so umgesetzt, werden nach seiner Einschätzung große Teile der Putenhaltung in Länder mit niedrigeren Standards abwandern, warnt der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), Friedrich-Otto Ripke. Er fragt: „Was bitte hätte das dann mit einer Verbesserung des Tierwohls zu tun?“

Ungeachtet dessen hat der Bund in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion nochmals bekräftigt, dass der Abschluss der Putenhaltungsverordnung für das zweite Halbjahr 2024 angestrebt wird. Ob die Regeln bis dahin abgemildert werden, steht in den Sternen.

EU-einheitliche Regeln auf dem Weg

Das will der Zentralverband so nicht hinnehmen. Er hat bereits im Oktober darauf hingewiesen, dass die EU-Kommission der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Mandat zur Erarbeitung einer wissenschaftlichen Stellungnahme zur Putenhaltung erteilt hat. Dies wäre der erste Schritt hin zu rechtsverbindlichen Putenhaltungsstandards auf EU-Ebene. Für die ZDG-Vorsitzende Bettina Gräfin von Spee gibt es damit keinen plausiblen Grund mehr, diesen Entwicklungen mit einer nationalen Putenhaltungsverordnung vorzugreifen.

Sie gibt außerdem zu bedenken, dass die deutschen Putenhalter bereits seit 1999 auf Grundlage einer freiwilligen und stetig weiterentwickelten Haltungsvereinbarung arbeiten, die auch von den Behörden anerkannt werden. Dieses bewährte System wäre durch eine nationale staatliche Verordnung gefährdet.

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