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Restriktionszonen eingerichtet

Geflügelpest-Ausbruch in Versmold – 30.000 Mast-Enten getötet

In der Grenzregion von NRW und Niedersachsen ist die Geflügelpest auf einem Entenbetrieb ausgebrochen. Hier gelten nun strenge Regeln - auch für Taubenhalter.

Lesezeit: 3 Minuten

In einem Geflügelbestand in Versmold ist die Geflügelpest ausgebrochen. Das hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) am Dienstagabend bestätigt. Bei dem Ausbruch handelt es sich um den ersten Ausbruch in diesem Winter in Nordrhein-Westfalen.

Das Veterinäramt des Kreises Gütersloh hat in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen am Mittwoch unverzüglich die Tötung des betroffenen Bestandes veranlasst (rund 30.000 Mast-Enten). Der Betrieb wurde bereits beim Verdacht des Ausbruchs am Sonntag, 10. Dezember, vorsorglich gesperrt.

Wie das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA) in Detmold mitteilt, sind auch die Proben aus einem Enten-Kükenstall in unmittelbarer Nähe des Maststalls positiv. Die Proben werden jetzt vom FLI untersucht. Alle weiteren notwendigen Maßnahmen wurden eingeleitet.

Auswirkung auf Kreis Osnabrück: Der Fall hat auch Folgen für Teile Niedersachsens. Die Überwachungszone von zehn Kilometern rund um den betroffenen Hof erstreckt sich bis in den Landkreis Osnabrück. Für Geflügel in dieser Zone besteht Stallpflicht. Betroffen sind Flächen in den Gemeinden Bad Rothenfelde, Bad Laer, Hilter und in der Stadt Dissen.

Diese Regeln gelten jetzt in der Region

Restriktionszonen – eine Schutzzone mit 3 km-Radius und eine Überwachungszone mit 10 km-Radius – sind eingerichtet. Welche Auflagen innerhalb der Zonen zu beachten sind, steht in der Allgemeinverfügung.

In den Restriktionszonen gelten besonders strenge Auflagen für Geflügelhaltungen: Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu dürfen grundsätzlich nicht aus oder in Bestände verbracht werden. Außerdem gilt in beiden Restriktionszonen eine Aufstallungspflicht für Geflügel.

Im Gegensatz zu früheren Ausbrüchen der Geflügelpest gilt die Aufstallungspflicht auch für Tauben. Tierhalterinnen und Tierhalter in den Restriktionszonen sind zudem aufgefordert, dem Veterinäramt des Kreises Gütersloh umgehend die Anzahl ihrer gehaltenen Vögel mitzuteilen.

Schutzhinweise für Geflügelhalter

Zur Vermeidung der Einschleppung der Vogelgrippe in Geflügelhaltungen sind alle Halterinnen und Halter dazu aufgerufen, die in der Risikoanalyse des Friedrich-Loeffler-Institutes vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.

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