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24.000 Puten getötet

Geflügelpest in Putenstall im Kreis Cloppenburg ausgebrochen

In einem Putenbetrieb in Barßel (Landkreis Cloppenburg) ist die Vogelgrippe ausgebrochen.

Lesezeit: 3 Minuten

In einem Putenbetrieb in Barßel (Landkreis Cloppenburg) ist die Geflügelpest ausgebrochen. Der Erreger H5N1 sei nachgewiesen und vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt worden, teilte der Landkreis am Dienstag mit. Der Bestand mit 23.600 Puten wurde tierschutzgerecht getötet und geräumt.

Der Landkreis Cloppenburg hat eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Sperrzone zum Schutz gegen die Aviäre Influenza erlassen. Um den Nutzgeflügelbestand mit dem positiven Virusnachweis werden ab heute als Sperrzone eine Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) und eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) festgelegt.

Als Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) wird das Gebiet um den Seuchenbestand in der Gemeinde Barßel mit einem Radius von 3 km festgelegt. Die Schutzzone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Barßel und Saterland sowie der Stadt Friesoythe.

Um die Schutzzone wird mit einem Radius von 10 km um den Seuchenbestand eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) festgelegt. Die Überwachungszone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Barßel und Saterland sowie der Stadt Friesoythe.

Erst in der Vorwoche waren Vogelgrippe-Fälle in zwei deutschen Geflügelhöfen in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Aufstallungspflicht angeordnet

Der Landkreis Cloppenburg hat in der Sperrzone die Aufstallungspflicht angeordnet. Tierhaltende Betriebe haben alle gehaltenen Vögel (Aves) von freilebenden Vögeln abzusondern. Gehaltene Vögel sind mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.

In der gesamten Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone) ist die Teilausstallung untersagt.

Über das Virus

Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 % der Tiere erkranken und sterben. Dies führt zu hohen Leiden und Schäden bei den betroffenen Tieren. Die wirtschaftlichen Verluste sind ebenfalls entsprechend hoch. Kranke Tiere scheiden den Erreger massenhaft mit dem Kot sowie mit Schleim oder Flüssigkeit aus Schnabel und Augen aus. Bei direktem Kontakt stecken sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material an. Auch Eier, die von infizierten Tieren gelegt werden, können virushaltig sein.

Bei der hochpathogenen Aviären Influenza handelt es sich insofern um eine hochansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, die schnell epidemische Ausmaße annimmt, hohe Tierverluste verursacht und deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben kann.

Der aktuelle Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza wurde aufgrund klinischer Untersuchungen und amtlicher Probenahmen festgestellt.

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