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H5N1

Geflügelpest in Putenhaltung im Kreis Ludwigslust-Parchim

In einem Putenbetrieb in Lewitzrand ist das Geflügelpestvirus H5N1 ausgebrochen. Das Ministerium ist in Sorge vor dem kommenden Winter. Halter sollten jetzt unbedingt die Sicherheitsmaßnahmen einhalten.

Lesezeit: 2 Minuten

Am Dienstag haben die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern die Geflügelpest bei Puten amtlich festgestellt. In einem Stall in der Gemeinde Lewitzrand (Landkreis Ludwigslust-Parchim) sind in den letzten Tagen vereinzelt Tiere verendet und daraufhin zur Untersuchung in das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) nach Rostock verbracht worden. In den Proben wurde das aviäre Influenza Virus des Subtyps H5 nachgewiesen.

Die weiteren Untersuchungen von Proben im Nationalen Referenzlabor für Geflügelpest am Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems ergaben, dass es sich um das hochpathogene aviäre Influenzavirus des Subtyps H5N1 handelt.

Durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sind die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet worden. Für Details zu diesen Maßnahmen sollten die Landwirte der Region die öffentliche Bekanntmachung auf der Seite des Landkreises im Auge behalten, informiert das Schweriner Agrarministerium.

Jetzt unbedingt Biosicherheitsmaßnahmen einhalten

Dies ist der erste Fall in diesem Herbst bei Hausgeflügel im Land. "Bisher sind nur wenige Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln bekannt, dennoch ist das Virus in der Umwelt vorhanden“, erklärt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. „Es ist zu befürchten, dass das Geschehen mit Blick auf die bevorstehende kalte Jahreszeit weiter an Fahrt aufnimmt. Wir können davon ausgehen, dass uns das Thema die kommenden Monate wieder beschäftigen wird“, sagte er weiter.

Um das Seuchengeschehen und die damit verbundenen Auswirkungen möglichst gering zu halten, appelliert Minister Backhaus an die Geflügelhalter, weiterhin besonders achtsam zu sein und die Biosicherheitsmaßnahmen auf einem möglichst hohen Niveau zu halten. Hierzu gehört insbesondere, das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen.

Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. Es muss unbedingt verhindert werden, dass das Virus in die Nutztierbestände eingetragen wird.

Mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft rät Minister Backhaus den Geflügelhaltern zur möglichst frühzeitigen Schlachtung anstehender Bestände. „Die Partner der Betriebe und ihre Kunden könnten sich frühzeitig mit Geflügel für die Feiertage eindecken. So lassen sich drohende finanzielle Einbußen abwenden.“

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