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Mecklenburg-Vorpommern

Geflügelpest auf Enten- und Gänsehof in Schönberg - 6.700 Tiere getötet

Schwerer Schlag für einen Geflügelbetrieb in der Stadt Schönberg. NAchdem 40 Gänse verendet waren bestätigte eine Untersuchung den Ausbrich von H5N1.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Landkreis Nordwestmecklenburg meldet den Ausbruch der Geflügelpest vom Subtyp H5N1 in einem Ortsteil der Stadt Schönberg. Der Befall von circa 6.700 Tieren in einer Enten- und Gänsehaltung wurde am 6. Dezember amtlich festgestellt. Die Tiere müssen nun getötet werden.

„Der Ausbruch der Geflügelpest kommt für betroffene Tierhalter einer Katastrophe gleich. Das kann ich aus der Erfahrung als gelernter und gelebter Landwirt beurteilen“, sagt Landrat Tino Schomann. „Dabei geht es nicht nur um den finanziellen Verlust, sondern auch um die Zeit, Energie und nicht zuletzt die Bindung zu den Tieren, die man in die Aufzucht steckt.“

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Sperrgebiet ausgewiesen

Zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest ist rund um den Bestand eine Schutzzone („Sperrbezirk“) von 3 km und eine Überwachungszone („Beobachtungsgebiet“) von 10 km eingerichtet.

Innerhalb dieser Zone gelten spezielle Vorschriften, beispielsweise das Betreten der Bestände, die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und die Vermarktung von Produkten. Innerhalb der Schutzzone muss das Geflügel (Ausnahme: Tauben) verpflichtend im Stall gehalten beziehungsweise durch eine Voliere vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden.

Tierhalter meldete sich sofort beim Veterinäramt

„Der Tierhalter wurde aufmerksam, als am Vortag 40 verendete Gänse in einer Herde aufgefunden wurden, die zuvor keine Krankheitsanzeichen gezeigt hatten. Bei zahlreichen, noch lebenden Tieren wurde eine für Geflügelpest typische Symptomatik mit zentralnervösen Störungen und Durchfall festgestellt“, berichtet Amtstierarzt und Fachdienstleiter Dr. Philipp Aldinger.

Die sofort nach der Meldung des Tierhalters durch das Veterinäramt von den Tieren entnommenen Proben wurden noch am 5. Dezember im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) positiv auf Aviäre Influenza-Viren untersucht. Am Abend bestätigte das Nationale Referenzlabor im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Nachweis des hochgradig krankmachenden Subtyps H5N1 des Aviären Influenza-Virus in allen Proben.

„Aus den letzten Jahren wissen wir, dass es ganz bestimmte Risikofaktoren für die Geflügelbestände gibt. Hofteiche und Bachläufe, die insbesondere Wildenten und Wildgänse anziehen und damit den direkten Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel ermöglichen, zählen besonders dazu“, erklärt Dr. Aldinger.

Besondere Wachsamkeit geboten

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus bedauert den neuen Nachweis und schätzt die Gesamtlage wie folgt ein: „Noch ist die Geflügelpest-Lage in Mecklenburg-Vorpommern überschaubar. Bislang liegen in M-V zwei Fälle bei Wildvögeln sowie zwei Fälle bei gehaltenem Geflügel vor. Aber wir alle wissen, dass sich die Situation innerhalb kurzer Zeit zuspitzen kann."

Die Saison sei in vollem Gang. Backhaus bittet alle Geflügelhalter, jetzt wieder besonders wachsam zu sein und das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt über unklare Krankheits- beziehungsweise Todesfälle bei Geflügel unverzüglich zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Ein besonderes Augenmerk sollte auch auf der peinlich genauen Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen liegen.

Erforderliche Biosicherheitsmaßnahmen

  • Tierhalter haben sicherzustellen, dass ein Kontakt des Geflügels zum Wildvogelbestand, insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln, sicher unterbunden wird.
  • Das Geflügel darf keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben.
  • Hofteiche sind sicher auszuzäunen.
  • Geflügel sollte nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden.
  • Geflügel sollte nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind, gefüttert werden.
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.
  • Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug, sollte strikt getrennt werden.
  • Plötzliche erhöhte Tierverluste müssen tierärztlich abgeklärt werden.

Gleichzeitig möchte der Landrat beruhigen und weist darauf hin, dass die Weihnachtsgans oder -ente ohne Bedenken gegessen werden kann und sich in diesem Zusammenhang keine Gefahr für die Verbraucherinnen und den Verbraucher ergibt.

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