Im Kreis Warendorf (NRW) gibt es einen neuen Fall der Geflügelpest. Nachdem im März bei vier Wildvögeln in Sendenhorst und in einem Legehennenbetrieb in Beelen die Virus-Infektion nachgewiesen wurde, ist nun ein Hausgeflügelbestand mit 20 Tieren in Drensteinfurt betroffen, teilte der Kreis am Montag mit. Das Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bestätigte den Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest. Die betroffenen Tiere wurden inzwischen getötet.
Um eine weitere Ausbreitung der ansteckenden Krankheit zu verhindern, besteht auf Anweisung des zuständigen Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) bis auf Weiteres im gesamten Kreis Warendorf Stallpflicht für Geflügel.
Rund um den betroffenen Ort des betroffenen Hausgeflügelbestands wird ein Sperrgebiet mit einem Radius von drei Kilometern sowie ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Für Geflügelhaltungen und -transporte gelten strenge Auflagen. Die Betriebe unterliegen der amtlichen Beobachtung und es gilt eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels. Geflügeltransporte in diesem Bereich sind verboten.
Beide Gebiete betreffen auch Teile des Kreises Coesfeld. Berührt werden Bereiche der Gemeinden Ascheberg und Senden. Tierhalter in diesen Bereichen müssen dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der bei ihnen gehaltenen Vögel melden und eine Vielzahl von Hygienemaßnahmen beachten. Zudem dürfen Vögel, Fleisch und Eier nicht in einen oder aus einem anderen Betrieb verbracht werden.