Eier und Legehennen, die von transgenen Hühnern abstammen, könnten in der EU ohne Zulassungsverfahren und ohne Kennzeichnung auf den Markt gelangen. Dies geht aus einem Schreiben der EU-Kommission an das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom Juli 2021 hervor. Das Schreiben wurde jetzt durch eine Anfrage der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) bekannt.
In Reaktion wenden sich jetzt die AbL und Testbiotech in einem gemeinsamen Brief an die EU-Kommission und weisen darauf hin, dass eine Vermarktung der Eier ohne Risikoprüfung und Kennzeichnung gegen EU-Recht verstoßen würde. Sie warnen vor einer ‚kalten‘ Deregulierung der umstrittenen CRISPR/Cas-Gentechnik durch die Hintertür mit weitreichenden Folgen für Verbraucher, Lebensmittelerzeuger und den Lebensmittelhandel.
Die Art und Weise, wie die EU-Kommission mit diesem Fall umgeht, besorgt Annemarie Volling von der AbL. „Die vorliegende Stellungnahme könnte so verstanden werden, dass die Legehennen und ihre Eier in der EU direkt vermarktet werden können, ohne Zulassungsprüfung und Kennzeichnung. Die Eier könnten so völlig unbemerkt in Verkehr gebracht werden. Damit würde die EU-Kommission das Gentechnikrecht und das Vorsorgeprinzip außer Kraft setzen. Mit diesem Paradigmenwechsel überschreitet sie deutlich ihre Kompetenzen.“
Hintergrund: Männliche Küken entstehen erst gar nicht
Forscher in Israel haben Hühner per CRISPR/Cas gentechnisch so verändert, dass keine männlichen Nachkommen schlüpfen. Dabei soll nur an die männlichen Nachkommen ein Gen weitergegeben werden, welches die Embryos schon im Ei absterben lässt, erklärt die AbL die Hintergründe. Gleichzeitig sollen sich die weiblichen Nachkommen normal entwickeln und als Legehennen eingesetzt werden.
Das Verfahren und die Tiere sind bereits zum Patent angemeldet und sollen in Zusammenarbeit mit einer US-Firma vermarktet werden, heißt es. Die Patentanmelder erklären, dass ihre Technologie zu 100 % sicher sei und im Erbgut der Legehennen keine artfremden Gene mehr zu finden seien. Diese Erklärung nahm die EU-Kommission zum Anlass, die Legehennen und deren Eier von der gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungsprüfung und Kennzeichnung auszunehmen.
Laut den Kritikern gibt es dafür aber keine rechtliche Grundlage. Die EU-Gesetze schreiben vor, dass alle Organismen, die aus gentechnischen Verfahren hervorgehen, einem Zulassungsverfahren zu unterziehen sind sowie rückverfolgbar und gekennzeichnet sein müssen.
Die AbL verweist auf Studien, wonach Nachkommen von Tieren, deren Erbgut mit Hilfe von CRISPR/Cas gentechnisch manipuliert wurde, von unbeabsichtigten Veränderungen betroffen sind, die mit spezifischen Risiken einhergehen.