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topplus Schärfere Vorgaben

Kükentöten-Verbot: KAT schließt Schlupflöcher in nationaler Gesetzgebung

Der Verein KAT hat nach eigfener Aussage durtch seine schärferen Vorgaben 36 Mio. Hähne vor dem Tod bewahrt. Die deutsche Gesetzgebung allein lasse noch zu viel Raum für Schlupflöcher, heißt es.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT) zieht nach einem Jahr "Ohne Kükentöten" (OKT) Bilanz: Seit Beginn des Jahres 2022 habe der Verein durch seine über das nationale Gesetz hinausgehenden KAT-internen Vorgaben 36 Mio. Hähne vor dem Töten bewahren können.

Ausstieg aus dem Kükentöten

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Das nationale Gesetz zum Ausstieg aus dem Kükentöten wurde am 1. Januar 2023 ein Jahr alt. Es besagt, dass in Deutschland männliche Küken nicht mehr getötet werden dürfen und entweder aufgezogen oder bereits im Brutei vorselektiert werden müssen. Dies geschieht mit sogenannten „In-ovo-Geschlechtsbestimmungsverfahren", mit denen sich frühzeitig vor dem Schlüpfen feststellen lässt, ob im Ei ein weibliches oder männliches Küken heranwächst. Die männlichen Bruteier können so bereits vor dem Schlupf aussortiert werden.

Diese Probleme bestehen weiter

Doch das Gesetz hat öaut KAT Lücken. Der Import von Legehennen aus dem Ausland, deren Brüder – die sog. Bruderhähne – getötet wurden, sei nach wie vor erlaubt. Diese Hühner legen dann in Deutschland ganz legal Eier, welche als deutsche Eier verkauft werden.

Ebenso seien der Import und der Verkauf von Eiern aus dem Ausland ohne Einschränkung möglich. Insbesondere in verarbeiteten Produkten werden sowohl Eier aus einer Produktion mit Kükentöten als auch Eier aus Käfighaltung eingesetzt, beklagt der Verein. Eine Kenntlichmachung der Ware, die darauf hinweist, sei nicht vorgeschrieben.

Verbraucher könnten nur über die freiwilligen Kennzeichnungssysteme der Wirtschaft sichergehen, dass sie wirklich Eier „Ohne Kükentöten" in seinem Einkaufswagen liegen haben.

Die lückenlose Kontrolle und die konsequente Erfassung der Warenbewegungen vom Legebetrieb bis zu den Verbraucher ist seit 28 Jahren die Aufgabe des KAT. Auch die Haltungsbedingungen und der gesamte Lebensweg der Tiere werden vom Verein überwacht. Eier-Produzenten verpflichten sich durch eine Zertifizierung freiwillig, die KAT-Standards einzuhalten, deren Basis die strengen in Deutschland geltenden Gesetze zum Tierschutz sind. Die Vorgaben des KAT gehen in zahlreichen und wesentlichen Punkten über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

Das KAT-Logo sichert OKT – auch im Ausland

Wer als Produzent das KAT-Siegel verwenden möchte, muss sich unabhängig von möglichen Unterschieden der jeweiligen nationalen oder föderalen Gesetze an die Vorgaben des Vereins halten, die EU-weit die vollumfängliche Übernahme des Kükentöten-Verbots wie auch spezielle Leitfäden für eine Bruderhahn-Aufzucht umfassen.

Aktuell sind national und international 84,8 Mio. Hennenplätze dem KAT-System angeschlossen. Bei knapp 41 Mio. KAT-Plätzen im Ausland erhöht sich die Anzahl der nicht getöteten Tiere somit deutlich im Vergleich zu den rein deutschen Auswirkungen des Gesetzes.

„Betriebe, die sich freiwillig regelmäßig vom KAT prüfen und zertifizieren lassen, leisten einen bedeutenden Beitrag zum Tierschutz im In- und Ausland und sichern besonders jetzt im Hinblick auf die deutsche Gesetzesänderung eine grenzüberschreitende Wettbewerbsgleichheit. All dies ist nur durch die deutsche gesetzliche Vorgabe nicht gegeben", sagt Dietmar Tepe, Geschäftsführer des KAT e.V..

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