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Betrug

Schummelfleisch aus der Ukraine drängt auf EU-Markt

Eine ukrainische Firma soll Hähnchen-Teilstücke mit Knochen an eigene Filialen in der Slowakei und den Niederlanden liefern. Der Import von diesen als minderwertig eingestuften Teilen ist durch die EU nicht beschränkt. In den Filialen werden die Knochen dann aber entfernt und das Fleisch als hochwertige Hühnerbrust auf dem europäischen Markt verkauft.

Lesezeit: 3 Minuten

"Aktuell kursieren Medienberichte, nach denen Geflügelfleisch aus der Ukraine als hochwertiges Filet und gekennzeichnet als EU-Ware in den EU-Binnenmarkt gelangt. Diese Praxis belegt einmal mehr, dass eine stringente Herkunftskennzeichnung, wie sie EU-weit mit 2020 verpflichtend wird, dringend notwendig ist", betont der Präsident der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Franz Reisecker, nach Angaben des Pressedienstes aiz.info.

Die Einfuhr von Hühnerbrust aus der Ukraine in die EU ist begrenzt. Medienberichten zufolge liefert ein ukrainischer Konzern Teilstücke mit Knochen an eigene Filialen in der Slowakei und den Niederlanden, denn der Import von diesen als minderwertig eingestuften Teilen ist durch die EU nicht beschränkt. In den Filialen werden dann die Knochen entfernt und das Fleisch als hochwertige Hühnerbrust auf dem europäischen Markt verkauft.

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Die EU vergibt Kredite an Firmen in der Ukraine, um die dortige Wirtschaft zu modernisieren und die Ukraine näher an die EU heranzuführen. "Das ist grundsätzlich ein wichtiger und strategisch richtiger Prozess, um auch in Staaten mit einem Assoziierungsabkommen die strengen EU-Standards punkto Tierhaltung, Hygiene sowie Qualität zu etablieren und einzufordern. Es ist aber abzulehnen, dass damit Großmastanlagen von ukrainischen Oligarchen gefördert werden, in denen die EU-Standards nicht eingehalten werden", so Reisecker. Hinzu komme, dass besagter Konzern das Fleisch aus der EU zollfrei an Drittstaaten verkaufen könne.

Importmengen und -qualität kritisch prüfen

"Ich fordere die EU-Kommission in dieser Angelegenheit auf, näher zu untersuchen, ob hier möglicherweise ein Zollbetrug vorliegt. Sie soll auch prüfen, ob der Import des Geflügelfleisches auch bei Verbleib des Brustknochens mengenmäßig beschränkt werden kann, um eine Umgehung der Bestimmungen zu vermeiden. Es müssen Regelungen geschaffen werden, dass bei Fleisch auch in verarbeiteter Form die Herkunft verpflichtend anzugeben ist und nicht nur bei Geflügel im Ganzen oder in Teilstücken", unterstreicht Reisecker.

Den Konsumenten müsse klar mitgeteilt werden, wo ihre Lebensmittel herkommen, also wo die Tiere gemästet und geschlachtet wurden. Auf EU-Ebene wird es entsprechende Regelungen ab April 2020 geben, doch reichen diese aus Sicht der LK OÖ noch nicht aus.

Transparenz über Herkunft notwendig

"Für mehr Transparenz brauchen wir - wie im Programm der Bundesregierung vereinbart - die verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei Milch sowie Verarbeitungsprodukten aus Fleisch, Milch und Eiern sowie in der öffentlichen und privaten Gemeinschaftsverpflegung. Gerade in diesem Bereich kommen derzeit aufgrund des Preisargumentes zu einem hohen Anteil auch Lebensmittel mit ausländischer Herkunft zum Einsatz", gibt Reisecker zu bedenken. Mit der gezielten Auswahl heimischer Ware bleibe die Wertschöpfung im Land und der heimische Agrar- und Lebensmittelproduktionsstandort könne weiter gestärkt werden.

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