Seit 2018 ist der Wolf zurück in NRW und siedelt sich nach und nach an. Um ein einheitliches Handeln im Umgang mit dem Wolf zu ermöglichen, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett in dieser Woche eine neue Wolfs-Verordnung erlassen. Sie soll auch den Naturschutzbehörden als Entscheidungshilfe dienen. Neben Stellungnahmen aus Naturschutz und Jagd fließen auch Meinungen aus der Landwirtschaft in die neue Verordnung ein.
„Die neue Wolfsverordnung soll den Umgang mit dem Wolf erleichtern und dazu beitragen, Konflikte zu entschärfen“, erklärt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Problemfälle würden durch die Präzisierung in der Verordnung künftig selbst geklärt, sodass nicht über jeden Einzelfall neu entschieden werden müsse, heißt es in einer Pressemeldung des Umweltministeriums. Um Naturschutzbehörden zu entlasten, entscheidet künftig das MULNV über Gefahr für menschliche Gesundheit und drohende Schäden für die Weidetierhaltung.
Natur- und Herdenschutz im Einklang
NRW orientiert sich mit der neuen Regelung an den bereits bestehenden Wolfs-Verordnungen von Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen. Dabei sei übergeordnetes Ziel weiterhin, die Erfordernisse des Natur- und Herdenschutzes in Einklang zu bringen und das Leben mit dem Wolf möglichst konfliktfrei zu gestalten. Für einen Interessenausgleich bleiben Fördermaßnahmen zur Unterstützung von Weidetierhalter. Dafür sind 2022 rund 2 Mio. Euro vorgesehen.
Ministerin Heinen-Esser betont, dass der konsequente Weidetierschutz weiterhin die wichtigste Maßnahme bleibe, um die Weidetierhaltung weiterhin zukunftsfähig aufzustellen. Die Entnahme eines problematischen Wolfes bleibe die Ultima Ratio.