In Deutschland sind rund 800 Pflanzenschutzmittel zugelassen. Sie werden vorab einer strengen Prüfung auf Grundlage zahlreicher Studien von EFSA (European Food Safety Authority) und BfR (Bundesamt für Risikobewertung) geprüft. Denn selbst bei guter fachlicher Praxis lässt sich nicht vermeiden, dass Pflanzenschutzmittelrückstände im Lebensmittel nachweisbar sind. Deshalb legen die Behörden Rückstandshöchstgehalte fest, die sicherstellen, dass weder der tägliche Verzehr noch die einmalige Aufnahme großer Mengen eines Lebensmittels zu Gesundheitsschäden führen.
Die aktuelle Studie der EFSA für das Jahr 2014 ergab, dass 97% der in der EU genommenen Lebensmittelproben keine oder lediglich Spuren von Pestizidrückständen enthielten, die im Rahmen der gesetzlichen Grenzwerte lagen. Bei 1,6% der Proben war die Rückstandskonzentration zu hoch, für Drittländer wurden 6,5% zu beanstandende Proben gemessen. Ein Gesundheitsrisiko für die europäische Bevölkerung sieht die Behörde dadurch nicht. Bioprodukte waren zu 98,8% in Ordnung.
In die Studie gingen die Befunde von nahezu 83000 Lebensmittelproben aus den 28 EU-Ländern ein. In Deutschland stammen die Proben von der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer. Überschreiten Waren die zulässigen Höchstwerte, müssen sie vom Markt genommen werden. Handelsunternehmen führen oft eigene Qualitätskontrollen durch.
Kommen Rückstände verschiedener Pflanzenschutzmittelwirkstoffe gleichzeitig in einem Lebensmittel vor, sprechen Fachleute von Mehrfachrückständen. Da die Wirkstoffe in Wechselwirkung miteinander treten oder ihre Wirkungen sich aufsummieren können, bewerten die Experten sie unter Umständen anders. Doch das kommt so gut wie nie vor, da die Rückstandskonzentrationen meistens deutlich unter der „Effektschwelle“ liegen.
Die klassischen Ackerfrüchte, wie Getreide oder Kartoffeln, überschreiten die Grenzwerte übrigens ausgesprochen selten – etwas häufiger sind Obst und Gemüse davon betroffen.