Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Ratgeber

Leserfrage: Muss ich Trampelpfade in meinem Wald akzeptieren?

Unser Experte erklärt, was Sie unternehmen können, um Trampelpfade von Spaziergängern abseits der gekennzeichneten Wege durch Ihren Wald zu verhindern.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Seit einigen Jahren nutzen Spazier­gänger regelmäßig einen Trampelpfad abseits der offiziellen Wege mitten durch unser Waldstück. Ist das erlaubt, obwohl es sich nicht um einen eingetragenen offiziellen Spazierweg handelt? Der Weg wird so stark genutzt, dass er inzwischen sogar auf Google Maps ­eingezeichnet ist. Kann ich den Weg dort wieder löschen lassen?

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Antwort:

Das Betreten des Waldes zu Erholungszwecken ist laut Bundeswaldgesetz ­gestattet. Grundsätzlich ist es auch abseits von befestigten Wegen erlaubt. Das bedeutet, dass Sie als Waldeigen­tümer das Betreten Ihrer Waldflächen durch Fußgänger grundsätzlich dulden müssen. Die einzelnen Waldgesetze der Länder regeln aber darüber hinaus, dass das Betreten von besonderen Waldgebieten verboten ist, wie z. B. das Betreten von Forstkulturen.

Sie können jedoch versuchen, bei Ihrer zuständigen Forstbehörde darauf hinzuwirken, dass einige Teile Ihres Waldes für Spaziergänger gesperrt werden. Beispielsweise, weil Sie dort frisch aufgeforstet haben oder dort eine Ruhezone für das Wild einzurichten ist.

Ein weiterer Grund wäre, wenn Spaziergänger Schäden auf Ihrem Waldgrundstück anrichten oder dort z. B. ­einen Rastplatz einrichten. Sie dürfen aber nicht eigenmächtig ein solches ­Betretungsverbot verhängen und ­entsprechende Schilder aufstellen.

Es dürfte schwierig sein, den Trampelpfad bei Google Maps löschen zu lassen. Grundsätzlich haben Sie zwar die Möglichkeit, über die Website von Google einen Löschungsantrag zu stellen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass solchen Anträgen nur sehr selten entsprochen wird. Zudem sind die Erfolgsaussichten einer Klage gegen einen nicht befolgten Löschungsantrag von Google gering.

Unser Experte: Rechtsanwalt Gerald Lückemeier, Wolter Hoppenberg, NRW

Haben auch Sie eine Leserfrage? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Senden Sie uns Ihre Frage an leserfragen@topagrar.com

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.