Bei bayerischen Mutterkuhhaltern ist es in den vergangenen Jahren vereinzelt zu Fehlern bei der Berechnung des Beitrages zur Berufsgenossenschaft (BG) gekommen.
In diesen Fällen hat die BG Kälber unter sechs Monaten separat als sonstige Rinder abgerechnet und den Landwirten zu hohe Beiträge in Rechnung gestellt. Normalerweise hätten sie die Kälber beitragsfrei den Mutterkühen zuordnen müssen. Die zuviel bezahlten Beiträge können sich die Mutterkuhhalter jedoch von der BG zurückerstatten lassen. So war es auch bei zwei top agrar-Lesern, denen die BG im Jahr 2020 für jeweils ca. zehn falsch zugeordnete Kälber einige zig Euro zu viel berechnet hatte. Der Grund für diese Fehler liegt nach Auskunft der SVLFG darin, dass die BG beim maschinellen Datenabgleich mit den InVekoS-Daten aus den Förderanträgen vereinzelt nicht erkennen konnte, dass es um Mutterkuhhalter geht. Deshalb hatte sie die jungen Kälber separat abgerechnet – teilweise auch über mehrere Jahre.
Tipp: Sind Sie Mutterkuhhalter in Bayern, prüfen Sie die Beitragsbescheide der BG aus den letzten Jahren. Ist der Bestand der sonstigen Rinder zu hoch, reicht eine Information an die SVLFG darüber, welche Kälber davon im jeweiligen Jahresdurchschnitt als „Kälber bis zum Absetzen“ gehalten wurden. Dann erstattet die Berufsgenossenschaft Ihnen die zu viel gezahlten Beiträge zurück. Die Erstattung erfolgt auch rückwirkend im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von vier Jahren.
In Zukunft wird es diese auf Bayern beschränkten Fälle übrigens nicht mehr geben, die BG hat die Beitragsberechnung entsprechend angepasst.
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Bei bayerischen Mutterkuhhaltern ist es in den vergangenen Jahren vereinzelt zu Fehlern bei der Berechnung des Beitrages zur Berufsgenossenschaft (BG) gekommen.
In diesen Fällen hat die BG Kälber unter sechs Monaten separat als sonstige Rinder abgerechnet und den Landwirten zu hohe Beiträge in Rechnung gestellt. Normalerweise hätten sie die Kälber beitragsfrei den Mutterkühen zuordnen müssen. Die zuviel bezahlten Beiträge können sich die Mutterkuhhalter jedoch von der BG zurückerstatten lassen. So war es auch bei zwei top agrar-Lesern, denen die BG im Jahr 2020 für jeweils ca. zehn falsch zugeordnete Kälber einige zig Euro zu viel berechnet hatte. Der Grund für diese Fehler liegt nach Auskunft der SVLFG darin, dass die BG beim maschinellen Datenabgleich mit den InVekoS-Daten aus den Förderanträgen vereinzelt nicht erkennen konnte, dass es um Mutterkuhhalter geht. Deshalb hatte sie die jungen Kälber separat abgerechnet – teilweise auch über mehrere Jahre.
Tipp: Sind Sie Mutterkuhhalter in Bayern, prüfen Sie die Beitragsbescheide der BG aus den letzten Jahren. Ist der Bestand der sonstigen Rinder zu hoch, reicht eine Information an die SVLFG darüber, welche Kälber davon im jeweiligen Jahresdurchschnitt als „Kälber bis zum Absetzen“ gehalten wurden. Dann erstattet die Berufsgenossenschaft Ihnen die zu viel gezahlten Beiträge zurück. Die Erstattung erfolgt auch rückwirkend im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von vier Jahren.
In Zukunft wird es diese auf Bayern beschränkten Fälle übrigens nicht mehr geben, die BG hat die Beitragsberechnung entsprechend angepasst.