Bayern zahlt jetzt eine Entschädigung für das Acker- und Gartenbauverbot 5 m entlang von Gewässern. In den ersten 5 Jahren gibt es 500 €/ha, danach 200 €/ha für die 5 m-Streifen nach bayerischem Naturschutzgesetz. Von dem Geld profitieren ca. 1000 Landwirte, die Entschädigung können sie auch rückwirkend für das Jahr 2020 beantragen.
Die EU-Kommission genehmigte die Beihilfe von 30 Mio. €, um Einkommensverluste und Kosten zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie teilweise auszugleichen.
Keine Entschädigung erhalten Bauern, die von 10 m breiten Streifen auf staatlichen Flächen entlang Gewässern 1. und 2. Ordnung nach bayerischem Wassergesetz betroffen sind. Auf diesen 7600 ha könnten bereits heute Bewirtschaftungsauflagen einen niedrigeren Pachtzins begründen, so das bayerische Umweltministerium.
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Bayern zahlt jetzt eine Entschädigung für das Acker- und Gartenbauverbot 5 m entlang von Gewässern. In den ersten 5 Jahren gibt es 500 €/ha, danach 200 €/ha für die 5 m-Streifen nach bayerischem Naturschutzgesetz. Von dem Geld profitieren ca. 1000 Landwirte, die Entschädigung können sie auch rückwirkend für das Jahr 2020 beantragen.
Die EU-Kommission genehmigte die Beihilfe von 30 Mio. €, um Einkommensverluste und Kosten zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie teilweise auszugleichen.
Keine Entschädigung erhalten Bauern, die von 10 m breiten Streifen auf staatlichen Flächen entlang Gewässern 1. und 2. Ordnung nach bayerischem Wassergesetz betroffen sind. Auf diesen 7600 ha könnten bereits heute Bewirtschaftungsauflagen einen niedrigeren Pachtzins begründen, so das bayerische Umweltministerium.