Bund und Länder haben sich auf Einzelheiten für den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz verständigt. Die Kompensation für Pflanzenschutzauflagen in bestimmten Schutzgebieten beträgt für Ackerflächen 382 €/ha und für Dauerkulturen 1527 € pro ha.
Noch im Februar soll der zuständige Planungsausschuss (PLANAK) die Aufnahme des neuen Fördergrundsatzes beschließen. Für die Maßnahme stellt der Bund 65 Mio. € im Jahr zur Verfügung. Mit dem im Rahmen des Insektenschutzpaketes vereinbarten Erschwernisausgleichs Pflanzenschutz will der Bund wirtschaftliche Nachteile ausgleichen, weil Landwirte in Natura 2000-Gebieten keine oder nur eingeschränkt Pflanzenschutzmittel ausbringen dürfen.
Dabei geht es insbesondere um Naturschutzgebiete, Nationalparks und gesetzlich geschützte Biotope. In diesen Gebieten ist mit der im September vergangenen Jahres in Kraft getretenen Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung der Einsatz von Herbiziden grundsätzlich verboten. Ebenfalls untersagt ist der Einsatz bienen- und bestäubergefährlicher Insektizide.
Nachdem der PLANAK-Ausschuss seinen Beschluss gefasst hat, muss der Bund den neuen Fördergrundsatz der Europäischen Kommission zur Notifizierung vorlegen. Die zuständige Brüsseler Generaldirektion Wettbewerb hat dann zwei Monate Zeit zur Prüfung. Obwohl man auf deutscher Seite nicht mit Problemen rechnet, wird es grünes Licht aus Brüssel damit nicht vor Ende April geben. Dann liegt es an den Bundesländern, wie schnell sie die neue Fördermaßnahme anbieten. Die Zeit könnte knapp werden. Eine Übertragung von nicht ausgeschöpften Mitteln auf das nächste Jahr ist bislang nicht zulässig.
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Bund und Länder haben sich auf Einzelheiten für den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz verständigt. Die Kompensation für Pflanzenschutzauflagen in bestimmten Schutzgebieten beträgt für Ackerflächen 382 €/ha und für Dauerkulturen 1527 € pro ha.
Noch im Februar soll der zuständige Planungsausschuss (PLANAK) die Aufnahme des neuen Fördergrundsatzes beschließen. Für die Maßnahme stellt der Bund 65 Mio. € im Jahr zur Verfügung. Mit dem im Rahmen des Insektenschutzpaketes vereinbarten Erschwernisausgleichs Pflanzenschutz will der Bund wirtschaftliche Nachteile ausgleichen, weil Landwirte in Natura 2000-Gebieten keine oder nur eingeschränkt Pflanzenschutzmittel ausbringen dürfen.
Dabei geht es insbesondere um Naturschutzgebiete, Nationalparks und gesetzlich geschützte Biotope. In diesen Gebieten ist mit der im September vergangenen Jahres in Kraft getretenen Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung der Einsatz von Herbiziden grundsätzlich verboten. Ebenfalls untersagt ist der Einsatz bienen- und bestäubergefährlicher Insektizide.
Nachdem der PLANAK-Ausschuss seinen Beschluss gefasst hat, muss der Bund den neuen Fördergrundsatz der Europäischen Kommission zur Notifizierung vorlegen. Die zuständige Brüsseler Generaldirektion Wettbewerb hat dann zwei Monate Zeit zur Prüfung. Obwohl man auf deutscher Seite nicht mit Problemen rechnet, wird es grünes Licht aus Brüssel damit nicht vor Ende April geben. Dann liegt es an den Bundesländern, wie schnell sie die neue Fördermaßnahme anbieten. Die Zeit könnte knapp werden. Eine Übertragung von nicht ausgeschöpften Mitteln auf das nächste Jahr ist bislang nicht zulässig.