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Neue Vereinbarung: Mehr Geld für Erdkabel im Westen

Lesezeit: 3 Minuten

Erdkabel für Höchstspannungsstrom sind bei Landwirten alles andere als beliebt: Sie befürchten Bodenschäden und daraus resultierend Wert- und Einkommensverluste. Auch das drei Jahre alte Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsbaus hat den Netzausbau kaum beschleunigt, sondern eher für eine neue Schieflage gesorgt (siehe top agrar 7/2019): So gibt es seitdem z.B. für den laufenden Meter Freileitung eine höhere Entschädigung als für ein Erdkabel.


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Mehr Geld für A-nord


Landwirte, die von der Gleichstromleitung A-Nord betroffen sind, können nun eine neue Rahmenregelung mit vielen Vorteilen gegenüber der gesetzlichen Regelung nutzen. Ausgehandelt haben sie die Bauernverbände in Westfalen-Lippe, Ostfriesland, Emsland und dem Rheinland mit dem Netzbetreiber Amprion. Zwar sehen die Verbände eigentlich den Gesetzgeber in der Pflicht, die Benachteiligung der Erdkabel-Betroffenen abzustellen. Gleichzeitig wollen sie aber Verantwortung für das Gelingen der Energiewende und den Kampf gegen den Klimawandel übernehmen und die Landwirtschaft zum Teil der Lösung machen.


Die neue Rahmenregelung für A-Nord können alle betroffenen Landwirte in Anspruch nehmen. Der Bau der 2 Gigawatt-Leitung, die Windstrom von der Küste bis nach Osterath bei Düsseldorf transportieren soll, soll im Jahr 2024 beginnen. Insgesamt sechs Kabel werden dann nebeneinander in 2 m Tiefe verlegt. Der im Grundbuch gesicherte Schutzstreifen ist 24 m, die Baubedarfsfläche etwa 35 m breit. Hier einige wichtige Punkte:


  • Als Dienstbarkeitsentschädigung erhalten Eigentümer von betroffenen Flächen 35% des Verkehrswertes. Dieser wurde auf den Zeitpunkt 1.1.2025 berechnet, dem voraussichtlichen Baubeginn.
  • Der Beschleunigungszuschlag liegt bei max. 2 €/m² Schutzstreifenfläche.
  • Der Eigentümer erhält einmalig 200 € Aufwandspauschale, der Bewirtschafter 300 €. Selbstbewirtschafter also 500 €.


SchadenPauschalen


Besonders die Bewirtschafter fahren mit der neuen Rahmenregelung besser als mit der gesetzlichen Regelung, die eine gutachterliche Einzelfallbeurteilung von Ertragsschäden vorsieht. Der neue Rahmenvertrag sieht Pauschalen für Ertragsschäden vor, die sich an veränderte Markt- und Preissituationen anpassen lassen. Sie betragen:


  • für die ganze Dauer der Bauphase: 0,35 €/m²,
  • im 1. Folgejahr: 0,16 €/m²,
  • im 2. Folgejahr: 0,10 €/m²,
  • im 3. Folgejahr: 0,06 €/m².


Die neue Rahmenregelung holt auch die Bauern ins Boot: Die Bauernverbände benennen betroffene Landwirte als Ansprechpartner, die sich z.B. über den Bodenschutz bzw. die Rekultivierung informieren.


Grüne Bautrasse


Die grüne Bautrasse ist ein freiwilliges Angebot: Eine stabile robuste Grasnarbe soll Bodenschäden während der Bauphase verhindern. Das Gras will Amprion neun Monate vor dem Planfeststellungsbeschluss aussäen. Machen alle Eigentümer mit, erhalten sie von Amprion 0,05 € m², an die Bewirtschafter gehen 0,15 €/m². Auf Ackerland gibt es zusätzlich 0,35 €/m².


Notfalls ein Baustopp


Die bodenkundliche Baubegleitung (BBB) stellt Amprion in Form von Fachbüros. Wird es z.B. feuchtigkeitsmäßig kritisch, muss die BBB für jeden Bautag die Bodenfeuchte an die Untere Bodenschutzbehörde übermitteln. Ist der Boden wassergesättigt, müssen die Arbeiten zeitlich begrenzt ruhen, wenn sonst auch bei Einsatz zusätzlicher technischer Maßnahmen irreparable Bodenstrukturschäden entstehen könnten.


Empfiehlt die BBB im Anschluss an die Rekultivierung eine Zwischenbewirtschaftung, z.B. drei Jahre auf bindigen Böden, zahlt Amprion die Durchführung und einen Ersatz von 0,32 €/m² plus entstehende Wirtschaftserschwernisse.


Wichtig für Grundeigentümer ist zudem die Nachentschädigungsklausel, nach der es eine Nachzahlung gibt, wenn der Gesetzgeber die Entschädigung für die Eigentümer anpasst.


Weitere Details zur neuen Rahmenregelung finden Sie im Internet unter www.topagrar.com/erdkabel2022

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