Als Abgeber, Aufnehmer und Beförderer von Wirtschaftsdüngern müssen Sie sich bundesweit an die Vorgaben der „Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger“ halten. Danach sind z.B. alle Beteiligten verpflichtet, den Transport von Gülle bei einer Kontrolle schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren. Welche Termine gelten und was Sie genau festhalten müssen, legt jedes Bundesland selbst fest. Die Fristen und Pflichten, die bei Ihnen gelten, können Sie bei top agrar im Internet nachlesen.
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Als Abgeber, Aufnehmer und Beförderer von Wirtschaftsdüngern müssen Sie sich bundesweit an die Vorgaben der „Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger“ halten. Danach sind z.B. alle Beteiligten verpflichtet, den Transport von Gülle bei einer Kontrolle schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren. Welche Termine gelten und was Sie genau festhalten müssen, legt jedes Bundesland selbst fest. Die Fristen und Pflichten, die bei Ihnen gelten, können Sie bei top agrar im Internet nachlesen.