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Tierhaltungskennzeichnung: Erste Entwürfe öffentlich

Lesezeit: 2 Minuten

Anfang Juni hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Eckpunkte für die Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung vorgestellt. Die Kennzeichnung bezieht sich zunächst nur auf Frischfleisch und die Haltungsbedingungen während der Schweinemast. Nun sind erste Informationen durchgesickert, wie die Kennzeichnung konkret aussehen soll.


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Laut Musterentwürfen im Anhang eines Gesetzesentwurfs, der top agrar vorliegt, soll das staatliche Kennzeichen ein schlichter rechteckiger Kasten werden. Am linken Rand sind die geplanten fünf Haltungsstufen – Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freilauf und Bio – aufgelistet. Die für das Fleisch jeweils zutreffende Stufe ist schwarz hinterlegt. Mithilfe eines QR-Codes am rechten Rand können Verbraucher weitere Informationen über die Haltungsstufen auf der offiziellen Internetseite der Tierhaltungskennzeichnung abrufen. Bislang gibt es lediglich einen Schwarz-Weiß-Entwurf für das Logo.


Optional soll aber auch eine Version in Farbe möglich sein. Ausländische Produzenten, die Schweinefleisch nach Deutschland exportieren, können freiwillig an der Kennzeichnung teilnehmen. Für eine Teilnahme müssen sie sich registrieren. Nehmen sie nicht teil, wird der jeweilige Fleischanteil als „nicht kennzeichnungspflichtiger Anteil“ auf dem Logo vermerkt.


Teilweise wird bei einigen Produkten, wie z.B. Gulasch, Fleisch von Tieren aus unterschiedlichen Haltungsstufen verwendet. Laut Gesetzentwurf soll in diesem Fall der Prozentanteil der jeweiligen Haltungsstufe angegeben werden. Stammt das Fleisch von verschiedenen Tierarten, wie z.B. bei gemischtem Hackfleisch von Rind und Schwein, so ist die jeweils kennzeichnungspflichtige Tierart über dem Logo anzugeben.


Was Branchenvertreter von den Entwürfen halten, lesen Sie im Spezialteil Schweinehaltung auf Seite S3.

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