Töne außerhalb der menschlichen Wahrnehmung (Infraschall) dürfen dem Bau von Windrädern nicht entgegenstehen, so das Oberlandesgericht Hamm. Damit sind die Kläger nach einer Niederlage auf Verwaltungsgerichtsebene nun auch beim Zivilgericht gescheitert. Geklagt hatten zwei Grundeigentümer mit Wohnhäusern 2 km entfernt vom geplanten Windpark (Az.: I-24 U1/20).
Rechtsanwalt und Verwaltungsfachmann Franz-Josef Tigges aus Lippstadt betont die bundesweite Signalwirkung des Urteils: Das zugrunde liegende Gutachten habe nachgewiesen, dass Infraschall von Windkraftanlagen nicht gesundheitsgefährdend sei. An dem Urteil würden sich nun weitere Gerichte orientieren, bei denen noch Klagen zu Infraschall ausstehen, so Tigges.
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Töne außerhalb der menschlichen Wahrnehmung (Infraschall) dürfen dem Bau von Windrädern nicht entgegenstehen, so das Oberlandesgericht Hamm. Damit sind die Kläger nach einer Niederlage auf Verwaltungsgerichtsebene nun auch beim Zivilgericht gescheitert. Geklagt hatten zwei Grundeigentümer mit Wohnhäusern 2 km entfernt vom geplanten Windpark (Az.: I-24 U1/20).
Rechtsanwalt und Verwaltungsfachmann Franz-Josef Tigges aus Lippstadt betont die bundesweite Signalwirkung des Urteils: Das zugrunde liegende Gutachten habe nachgewiesen, dass Infraschall von Windkraftanlagen nicht gesundheitsgefährdend sei. An dem Urteil würden sich nun weitere Gerichte orientieren, bei denen noch Klagen zu Infraschall ausstehen, so Tigges.