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Ab 2013 entfallen Rundfunkgebühren für Schlepper

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am 21. Oktober 2010 in Magdeburg auf ein neues Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt. Danach ist vorgesehen, dass ab 1. Januar 2013 die Gebühren nicht mehr geräteabhängig sondern pro Haushalt zu entrichten sind.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am 21. Oktober 2010 in Magdeburg auf ein neues Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt. Danach ist vorgesehen, dass ab 1. Januar 2013 die Gebühren nicht mehr geräteabhängig sondern pro Haushalt zu entrichten sind. Wichtig für die Landwirtschaft war dabei, dass es keine zusätzlichen Belastungen für die Unternehmen gibt. Insbesondere bei nicht privat genutzten Kfz und Traktoren, Mähdreschern und anderen landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen sowie Ferienwohnungen dürfe es nicht zu Mehrkosten kommen, warnte der DBV bei den Verhandlungen. Nach Bekanntwerden des geänderten Entwurfes zum Rundfunkstaatsvertrag zeigt sich nun, dass es für die Landwirtschaft nun offenbar doch nicht so hart kommt wie befürchtet. So ist eine Beschränkung der Veranlagung von Kraftfahrzeugen auf Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Omnibusse vorgesehen, erläutert der DBV. Damit sollen im Vergleich zur bestehenden Rechtslage und dem ursprünglichen Entwurf Traktoren und selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen nicht mehr für Rundfunkgebühren veranlagt werden. Darüber hinaus soll generell jeweils ein Kraftfahrzeug für jede beitragspflichtige Betriebsstätte beitragsfrei gestellt werden.


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Ebenso konnte erreicht werden, dass nunmehr Betriebsstätten bis 8 Angestellten (bisher 4) "nur" eine Gebühr von einem Drittel zahlen sollen (rund 6 Euro), schreibt der Bauernverband weiter. Allerdings bleibe das Ärgernis, dass nach wie vor eine Gebührenpflicht für Ferienwohnungen ab der zweiten Raumeinheit vorgesehen ist.


Der Entwurf des Rundfunkänderungsstaatsvertrages wird nun an die Landesparlamente weitergeleitet und soll am 15. Dezember von den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden.

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