Von heute bis zum 24. Februar können Landwirte Bayern Maßnahmen aus dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) und dem Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) beantragen. Die Antragstellung kann ausschließlich online bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfolgen
Erstmals sind beim KULAP zwei neue Maßnahmen im Programm, die weniger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zum Ziel haben: B62-Herbizidverzicht im Ackerbau und B63-Einsatz von Trichogramma im Mais. Für die bisherigen Maßnahmen B21/23-Extensive Grünlandnutzung (1,76 GV), B35-Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten und B37-Mulchsaat gibt es laut bayerischem Landwirtschaftsministerium nun höherwertige Alternativen.
KULAP-Maßnahmen auf 2 Jahre begrenzt
Die KULAP-Maßnahmen sind wegen der Vorgaben der EU-Übergangsverordnung für 2021 und 2022, die derzeit im Entwurf vorliegt, zeitlich begrenzt. Die zweijährige Laufzeit bedeutet nach Ministeriumsangaben allerdings nicht, dass verschiedene Maßnahmen danach nicht weitergeführt werden könnten. Es können und werden sich bedingt durch die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) für die kommende EU-Förderperiode Veränderungen ergeben, die derzeit noch nicht absehbar sind. So sind etwa die Maßnahmen der zukünftigen „eco schemes“ oder Ökoregelungen in der ersten Säule der GAP noch nicht beschlossen. Diese haben jedoch Auswirkungen auf das Angebot an Agrarumweltmaßnahmen in der zweiten Säule der GAP. Deshalb wird das KULAP zum Jahr 2023 unter den veränderten Rahmenbedingungen neu starten.
Neuanträge nach VNP gelten fünf Jahre
Im Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) werden für alle Maßnahmen Neuantragstellungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel weiterhin für fünf Jahre möglich sein. Verbesserungen ergeben sich beim VNP bei der Kombinierbarkeit von Ökolandbau und VNP Wiesen. Landwirten, die am VNP teilnehmen wollen, wird empfohlen, sich frühzeitig zur Beratung an die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt zu wenden.