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Agrardieselanträge bis 31. Dezember einreichen

Einmalig hat der Bund die Antragsfrist beim Agrardiesel für das Entlastungsjahr 2008 bis zum 31. Dezember 2009 verlängert. Sowohl für das Jahr 2008 als auch für das Jahr 2009 wird der Abzug des Selbstbehalts in Höhe von 350 Euro ausgesetzt.

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Einmalig hat der Bund die Antragsfrist beim Agrardiesel für das Entlastungsjahr 2008 bis zum 31. Dezember 2009 verlängert. Sowohl für das Jahr 2008 als auch für das Jahr 2009 wird der Abzug des Selbstbehalts in Höhe von 350 Euro ausgesetzt. Gleiches gilt für die Obergrenze von 10 000 Litern pro Betrieb, erinnert Claas Peter Petersen vom Bauernverband Schleswig-Holstein. Wurde wegen des nicht erreichten Selbstbehalts von 350 Euro kein Antrag gestellt, kann dies im normalen Verfahren bis zum 31.12. 2009 erfolgen. Da die Antragsformulare nicht angepasst werden, ist der vorgedruckte Selbstbehalt in der Berechnung außer Acht zu lassen. Soweit für das Entlastungsjahr 2008 bereits Anträge bzw. sogar Bescheide vorliegen, ist für die Abwicklung Folgendes zu beachten: Wer unter 10 000 Liter verbraucht hat und nur den Selbstbehalt von 350 Euro für 2008 nachgezahlt haben will, muss nichts veranlassen. Die Nachzahlung erfolgt ohne neuen Bescheid automatisch, auch wenn bereits ein Erstattungsbescheid vorliegt. Wer über 10 000 Liter verbraucht hat und im Erstattungsantrag für 2008 alle verbrauchten Mengen angegeben hat, muss ebenfalls nichts tun. Auch hier erfolgt eine automatische Antragstellung und ohne dass ein eventuell bereits erteilter Bescheid geändert werden muss. Sollten beim Antrag aus Vereinfachungsgründen oberhalb der Höchstmenge von 10 000 Litern nicht vollständig angemeldet worden sein, so können eingereichte Anträge ergänzt werden. Diese ansonsten formlose Nachmeldung ist als Ergänzungsantrag zu bezeichnen, und diesem Antrag ist eine Kopie des bereits eingereichten Antrags beizufügen. In diesem Fall müssen die nachgereichten Mengen nachgewiesen werden. Da die Antragsformulare für das Jahr 2008 nicht auf die neue Gesetzeslage angepasst werden, können bei der Selbstberechnung die im Antrag vorgegebenen Begrenzungen unberücksichtigt bleiben. Die Anträge auf Agrardieselentlastung für das Jahr 2009 können ab Januar 2010 gestellt werden.

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