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Zwei Antragstermine

Anträge für AUKM und Ausgleichszahlungen in Sachsen-Anhalt dieses Jahr zweigeteilt

Sachsen-Anhalt splittet das diesjährige Antragsverfahren zu den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie zu den Ausgleichszahlungen.

Lesezeit: 3 Minuten

Sachsen-Anhalt splittet das diesjährige Antragsverfahren zu den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie zu den Ausgleichzahlungen in ein Frühjahrs- und ein Herbstantragsverfahren. Grund ist der Übergang in die neue Förderperiode (2023 - 2027).

Der erste Teil kann zum 15. Mai beantragt werden. Bei der Antragsstellung ist zu beachten, dass in diesem Jahr der 15. Mai ein Sonntag ist und somit der 16. Mai als Fristende zur Einreichung aller Antragsunterlagen gilt. Die folgenden flächenbezogenen Fördermaßnahmen stehen für die Beantragung im Frühjahr zur Auswahl:

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Markt- und Standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL):

  • Förderung mehrjähriger Blühstreifen: Neu- und Erweiterungsanträge für neue fünfjährige Verpflichtungen,
  • Förderung der Pflege extensiver Obstbestände: Neu- und Erweiterungsanträge für neue fünfjährige Verpflichtungen und
  • Förderung der Beibehaltung des Ökologischen Landbaus: Anträge auf einjährige Verlängerung bestehender Verpflichtungen.

sowie an Ausgleichzahlungen

  • Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete,
  • Natura-2000-Ausgleich Landwirtschaft und
  • in Vorbereitung: Ausgleich des Pflanzenschutzmittelverbotes aufgrund §4 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVO).

DAs Agrarministerium weist zudem auf den neuen Natura-2000-Ausgleich für Betriebe mit bestehender Förderverpflichtung des Ökologischen Landbaus nach MSL hin, der Antragstellern mit mindestens 0,3 rauhfutterfressenden ökologisch/biologisch gehaltenen Tieren je ha betrieblichen Dauergrünlands gewährt werden kann.

Für die in Vorbereitung befindliche neue Maßnahme „Ausgleich des Pflanzenschutzmittelverbotes aufgrund §4 PflSchAnwVO“ in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ hat die Bundesregierung das Notifizierungsverfahren bei der EU eingeleitet. Sofern alle EU- und die bundesrechtlichen Regelungen rechtzeitig vorliegen, soll der Ausgleich bereits in diesem Jahr gewährt werden.

Detaillierte Informationen zu den Maßnahmen und Antragsformalitäten werden in den Informationsveranstaltungen zum Antragsverfahren durch die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten übermittelt. Zu den Terminen wird über das Infoschreiben und im Internetportal Elaisa (https://lsaurl.de/elaisaportal) zeitnah informiert werden.

Im Herbst ist aufgrund der noch nicht abschließenden Vorgaben auf EU bzw. Bundesebene und den gegeben falls noch zu klärenden Fragestellungen der EU-Kommission nach Einreichung des deutschen Strategieplanes ein weiteres Antragsverfahren erforderlich. Hierdurch soll es möglich werden, eine neue fünfjährige Verpflichtung in der neuen EU-Förderperiode einzugehen.

Im Herbst sollen folgende flächenbezogenen Fördermaßnahmen angeboten werden:

Markt- und Standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL)

Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Dauergrünland:

  • Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Schonflächen
  • Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen durch Beweidung mit Schafe und Ziegen

Förderung Freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL):

  • Erstmahd vor dem 15.6. und Zweitnutzung ab 1.9.
  • Erstmahd nach dem 15.7.
  • Beweidung mit Schafen oder Ziegen
  • Beweidung mit Rindern
  • Beweidung mit Schafen oder Ziegen in Hütehaltung

Zur endgültigen Ausgestaltung des Herbstantragsverfahrens wird das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten die entsprechenden Informationen sowie die Termine rechtzeitig bekanntgeben.

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