Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Argument „Notstand“ zieht: Stalleinbrecher erneut freigesprochen

Das Landgericht Magdeburg hat am Mittwoch den Freispruch für zwei 39 und 53 Jahre alte Männer und eine 37 Jahre alte Frau bestätigt. Sie waren am 29. Juni 2013 widerrechtlich in einen Stall im Ortsteil Sandbeyendorf der Gemeinde Burgstall eingedrungen und hatten dadurch Hausfriedensbruch begangen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Landgericht Magdeburg hat am Mittwoch den Freispruch für zwei 39 und 53 Jahre alte Männer und eine 37 Jahre alte Frau bestätigt. Sie waren am 29. Juni 2013 widerrechtlich in einen Stall im Ortsteil Sandbeyendorf der Gemeinde Burgstall eingedrungen und hatten dadurch Hausfriedensbruch begangen. Die Richter bestätigten in dem Berufungsprozess das Urteil  des Amtsgerichts Haldensleben aus dem Jahr 2016.

 

Bitter für die betroffenen Landwirte: Auch das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass sich die Tatvorwürfe bestätigt haben. Dies bedeutet, dass aus Sicht des Amtsgerichts die Angeklagten widerrechtlich in die Stallungen eingedrungen und damit an sich einen Hausfriedensbruch begangen haben.

 

Dennoch konnten aus Sicht des Amtsgerichts die Angeklagten nicht bestraft werden,

da das Handeln der Angeklagten wegen Notstands nach § 34 StGB gerechtfertigt gewesen ist. Die Strafrichterin meinte insoweit, dass die Angeklagten in die Stallungen eindringen und die dortigen Zustände filmen dürften, um auf Missstände bei der Tierhaltung von rund 63.000 Nutztieren aufmerksam zu machen.

 

Die Haltung der Tiere habe insoweit u. a. gegen Regelungen der Tierschutznutztierverordnung verstoßen. So seien insbesondere die Kastenstände zu gering gewesen. Das Eindringen in die Ställe sei auch das mildeste Mittel gewesen, da sich nach den Erfahrungen der Angeklagten eine Anzeige bei den zuständigen Behörden nicht als erfolgversprechend erwiesen hätte. So hätten bei vorherigen Kontrollen die zuständigen Behörden die Missstände nicht moniert.

 

Aus Sicht des Amtsgerichts muss zwar grundsätzlich staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden und niemand dürfe das Recht selbst in die Hand nehmen, jedoch sei die Dokumentation der rechtswidrigen Zustände in der Anlage in diesem Ausnahmefall das mildeste Mittel.

 

Zudem hätten sich die Angeklagten entsprechend vorbereitet, indem sie etwa Einwegkleidung benutzten, Mundschutz getragen und die Kameras desinfiziert hätten, so dass keine Keime von außen in die Ställe getragen wurden. In diesem Fall überwiegt das Interesse der Tiere an ihre Unversehrtheit und an ihrem Recht auf Leben ohne Bedrängnis entsprechend den Regeln der Tierschutznutztierverordnung gegenüber dem Interesse der Betreiber der Anlage an seinem Hausrecht. Darüber hinaus hätten die Angeklagten weder private Bereiche betreten, noch fremdes Eigentum zerstört.

 

Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg Berufung eingelegt, über die nun das Landgericht Magdeburg in 2. Instanz verhandelt.

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.