Nach Bremen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland wird es in naher Zukunft wohl auch in Rheinland-Pfalz ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine geben. Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken stellte am Montag einen entsprechenden Gesetzesentwurf in Mainz vor.
Wenn etwa Nutzgeflügel die Schnäbel gestutzt, Wirbeltiere in Tierversuchen verwendet oder Tiere ohne vorherige Betäubung geschlachtet werden sollten, könnten sich Tierschutzvereine bislang nicht in das behördliche Verfahren einbringen. Die Landesregierung wolle Tierschutzvereinen nun die Möglichkeit einräumen, in tierschutzrechtlichen Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren mitzuwirken und bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht zu klagen, erklärte Höfken zu der Vorlage.
Ein Unternehmer, dessen geplante Massentierhaltungsanlage nicht genehmigt werde, könne gegen die Genehmigungsbehörde klagen; Tierschutzvereine hätten dagegen bislang keine Klagemöglichkeit, wenn die Mastanlage tierschutzrechtliche Vorgaben nicht erfülle. „Dieses Ungleichgewicht wollen wir ausbalancieren und damit den Tierschutz in Rheinland-Pfalz stärken”, betonte die Grünen-Politikerin.
Durch die neuen Mitwirkungsmöglichkeiten der Vereine erhoffe sich die Landesregierung zudem eine größere Sensibilisierung der Bevölkerung in Tierschutzfragen und damit eine bessere Prävention tierschutzwidriger Verhaltensweisen. Die Ministerin wies darauf hin, dass das Mainzer Kabinett den Gesetzentwurf bereits im Grundsatz gebilligt habe. Nun sei die Anhörung der Verbände angelaufen; im Herbst werde sich der Landtag mit der Verbandsklage befassen. (AgE/ad)
vgl.:
CDU im Saarland stimmt für Verbandsklagerecht (1.7.2013)
WLV hält Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine für rechtswidrig (22.6.2013)
NRW führt Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine ein (20.6.2013)
SPD fordert Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände (21.5.2013)
Auffassungsunterschiede in der CDU zum Verbandsklagerecht im Tierschutz (29.4.2013)