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AG Wolf

Backhaus stimmt Wolfs­managementplan für Mecklenburg-Vorpommern zu

MV hat seinen Management­plan Wolf durch eine AG aktualisieren lassen. Auf die große Richtung konnten sich Landwirte, Umweltschützer und Politik einigen, es gibt aber noch offene dicke Brocken.

Lesezeit: 4 Minuten

Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat am Montag den neuen Landes-Wolfsmanagementplan unterzeichnet. Zuvor hatten der Bauernverband, der Landesschaf- und Ziegenzuchtverband, der Landesjagdverband, der NABU und der BUND sowie weitere Beteiligte dem Wolfsmanagementplan zugestimmt.

Zum größten Teil bestand inhaltlich Einigkeit, abweichende Positionen wurden kenntlich gemacht, informiert das Ministerium. Zu diesen strittigen Themen zählt die künftige einzelfallunabhängige Regulierung des Wolfsbestandes in Mecklenburg-Vorpommern, die momentan aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

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Mehr Wölfe, mehr Risse, neue Rechtsprechung

Notwendig wurde die Überarbeitung des alten Managementplans von 2010, weil sich in den vergangenen Jahren einige Konfliktfelder neu ergeben haben. Aus diesem Grund wurde wurde 2020 die AG Wolf neu berufen und um je einen Vertreter der Pferde-, Rinder- und der landwirtschaftlichen Wildtier­halter erweitert. Zusammen mit der AG Wolf wurde der Managementplan durch kleinere thematische Arbeitsgruppen intensiv bearbeitet. Neben einer inhaltlichen Anpassung haben die Beteiligten den Plan neu strukturiert und thematisch erweitert.

Auch Minister Backhaus registriert eine deutlich gestiegene Wolfspopulation und damit einhergehend neue Konfliktfelder. „In der Diskussion wird von verschiedenen Seiten immer wieder gefordert, in ein aktives Bestands­management einzutreten. Dies ist aber derzeit rechtlich nicht möglich. Solange für die Art Wolf nicht der günstige Erhaltungszustand erklärt worden ist, kann es keine Bewirtschaftung des Wolfsbestandes geben. Ich vertraue darauf, dass die neue Bundesregierung drauf hinarbeiten wird, dass Brüssel den günstigen Erhaltungszustand feststellt“, sagte er am Montag.

Für einige Konfliktfelder seien auf Bundes- und Landesebene bereits weitere Grundlagen erarbeitet worden. Für M-V wurden beispielsweise Förder­richtlinien im Zusammenhang mit dem Wolf erarbeitet, notifiziert und veröffentlicht. Weiter hat sich die Rechtsprechung zu der Thematik fortentwickelt und eine themenbezogene Anpassungen des Bundesnatur­schutzgesetztes erfolgte 2020.

Weidetierhalter haben weitergehende Forderungen

Als ersten Schritt in die richtige Richtung – nicht mehr und nicht weniger, wertet Detlef Kurreck, Präsident des Bauernverbandes MV, den neuen Plan. er vermisst weiterhin effektiven Schutz, nicht nur Prävention und Entschädigung.

Ob der neue Plan für die betroffenen Weidetierhalter tatsächlich einen Mehrwert bringe, werde die Politik der nächsten Monate zeigen. „Sie muss die neu im Plan aufgeführten Forderungen ernst nehmen. Es ist ein Handlungsauftrag der Weidetierhalter an die Verantwortlichen in der Landesregierung – und die Erfüllung sollte keine Legislaturperiode lang dauern“, so Kurreck am Montag.

Maßgeblich sei vor allem die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes. Kurreck erwartet, dass das Land seiner Bekräftigung zügig Taten folgen lässt und die Feststellung auf Bundes- und Landesebene vorantreibt. „Unter dieser Voraussetzung könnten wir endlich zu einem aktiven Wolfsmanagement übergehen und den Wolf wie jedes andere Wildtier hegen, pflegen und im Bestand regulieren.“

Zu den künftigen sinnvollen Managementmaßnahmen zählt seiner Meinung nach die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht sowie die Festlegung einer Ober- oder Akzeptanzgrenze des Wolfsbestandes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die den günstigen Erhaltungszustand nicht gefährdet. Auch die Umstufung des Wolfes in der FFH-Richtlinie von Anhang IV in Anhang V sei unbedingt notwendig.

Der Erklärung des Landes, sich auf Bund-Länder-Ebene für einen zumutbaren Herdenschutz einzusetzen, der keine Zaunhöhe von 1,20 m erfordert, sollten ebenfalls zeitnah Taten folgen. „Das ist für mobile Zaunanlagen bei Schafen und Ziegen schlicht nicht praktikabel und in der Fläche überhaupt nicht umsetzbar“, so Detlef Kurreck. Auch die Entschädigung bei Kälberrissen müsse wie zugesagt unbedingt nachgebessert werden. „Trotz einer Änderung der Förderrichtlinie Wolf bekommen Landwirte immer noch nur den Zeitwert für ein Kalb. Die Entschädigungspraxis sollte analog zu Sachsen-Anhalt und Niedersachsen geregelt werden und sich am Marktwert orientieren.“

Er begrüßt, dass die Arbeitsgruppe Wolf auch künftig die aktuelle Entwicklung diskutieren soll. „Gerade weil der Wolf sich hier so rasant verbreitet, ist es notwendig, den Managementplan regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen“, sagte Detlef Kurreck. Um für die Weidetierhalter tatsächlich eine Perspektive zu schaffen, müssten nun konkrete Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden.

In den vergangenen 11 Jahren ist die Wolfspopulation in MV von 5 Wölfen auf 80 bis 140 Wölfe angestiegen. Die Zahl der gerissenen Nutztiere ist allein in den vergangenen zwei Jahren um 120 % angestiegen. „Die Kurve geht exponentiell nach oben. Wenn wir dem Wolf keine Grenzen setzen, werden immer mehr Kälber, Schafe, Ziegen und Pferde gerissen werden. Die Weidetierhalter haben keine Perspektive mehr und müssen ihre Arbeit aufgeben“, sagt Kurreck.

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