Die freigegebenen Informationen über Transferzahlungen an 100 Berechtigte hätten in der landwirtschaftlichen Praxis zu größter Verärgerung geführt, zitierte der Rheinische Landwirtschaftsverband (RLV) aus einem Brief des RLV-Präsidenten Friedhelm Decker und des Präsidenten vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV), Franz-Josef Möllers, an den Düsseldorfer Landwirtschaftminister Eckhart Uhlenberg. Das Ministerium hatte die Daten nach der Klage einer Journalistin herausgegeben. Dabei wurde nach Angaben des Ressorts der Kompromiss geschlossen, Zuwendungen an Einzelbetriebe in anonymisierter Form zugänglich zu machen. Die Informationen waren anschließend vom Wochenmagazin "Stern" und mehreren Nichtregierungsorganisationen, darunter Greenpeace, veröffentlicht worden. Decker und Möllers kritisieren, dass die Liste nicht nur juristische Personen enthalte, bei denen eine Veröffentlichungspflicht bestehe, sondern dass dort auch Landwirte als Gesellschafter bürgerlichen Rechts (GbR) mit ihrem persönlichen Vor- und Nachnamen ausgewiesen seien. Anhand dieser unverwechselbaren Einzelangaben würden personenbezogene Daten offengelegt. Nach der Lektüre des Verwaltungsgerichtsurteils vom 24. August 2007 sei es nicht nachvollziehbar, warum das Ministerium der Klägerin personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt habe. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundeslandes schließe es aus, Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person bekanntzugeben.
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