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Hohe Schäden durch Gänsefraß

Bis zum Totalausfall: Ministerium ignoriert Beschluss zum Gänsemanagement

Sowohl auf Acker- als auch auf Weideflächen verursachen die Scharen von Gänsen in Norddeutschland riesige Schäden bis hin zum Totalausfall. Vom Ministerium kommt keine Hilfe, beklagen die Bauern.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bestände von Wildgänsen sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Durch die wachsenden Populationen haben die Schäden durch Gänsefraß, aber auch die Verkotung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen insbesondere auf den Inseln und an der Westküste immer weiter zugenommen, mahnt der Bauernverband aus Schleswig-Holstein.

Die Schäden würden demnach bis zum Totalausfall sowohl auf Acker- als auch auf Weideflächen reichen. Dadurch werde der wirtschaftliche Fortbestand der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe in Frage gestellt. Dass sich die Lage dieses Jahr weiter zugespitzt hat, belege die aktuelle Situation insbesondere auf den Inseln Föhr und Amrum, wo die Gänse das für die Tiere dringend benötigte Futter abfressen, so der Verband.

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Gesprächskreis ohne Folgen

Seit Jahren fordern die Bauern, dass ein wirksames Bestandsmanagement (Populationsentwicklung, Vergrämung, Abschuss, gezielte Entnahme von Eiern aus Gelegen) etabliert werden muss. Hierzu wurde auf Anregen des Bauernverbandes Schleswig-Holstein der Gesprächskreis „Wildgänse in der Landwirtschaft" im Agrarministerium wiederbelebt.

Bauern-Präsident Werner Schwarz sieht die Bilanz des Gesprächskreises allerdings kritisch. „Trotz der langjährigen Thematisierung haben wir mit der Landesregierung keine Fortschritte erzielt“, moniert Schwarz. Das schleswig-holsteinische Umweltministerium ignoriere einen einstimmigen Beschluss des Landtages aus dem Jahr 2016 zum „Gänsemonitoring und Gänsemanagement in Schleswig-Holstein".

Warum ist SH aus AEWA-Abkommen ausgetreten?

Das Konzept sieht die Aufstellung international abgestimmter Managementpläne und landesweit abgestimmter Handlungskonzepte für Fraßschäden in der Landwirtschaft vor. Vor diesem Hintergrund sei es unverständlich, so Schwarz weiter, dass das Land aus dem internationalen AEWA-Abkommen (Afrikanisch-Eurasisches Wasservogel-Abkommen als Teil der Bonner Konvention) bezüglich der Graugans ausgetreten sei.

Bei den in dieser Arbeitsgruppe verbundenen Flugrouten-Anrainerstaaten bestehe Einigkeit, dass eine mitgliedsstaatsübergreifende dynamisches bzw. anpassungsfähige Bestandsmanagementplanung („adaptive management plan“) als effektiver und den unterschiedlichen Interessen gerecht werdenden Ansatz zu realisieren ist, zumal der günstige Erhaltungszustand der Gänsepopulation gesichert sei. Bei diesem Ansatz schere Deutschland – unter Federführung der Küstenländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein – nun aus. Der Verbandspräsident fordert das Gegenteil: „Die Regulierung der Bestände zum Schutz der Landwirtschaft ist zulässig, notwendig und geboten.“

Stattdessen setzte das Land auf Entschädigungszahlungen. Dieser Ansatz sei zu begrüßen, so Schwarz, dies sei aber gegenüber der Schadensvermeidung nachrangig. „Die Landwirte wollen ihren Betrieb bewirtschaften und ihr Vieh weiden können und nicht zum Bittsteller werden“, betont der Verbandsvorsitzende. Zudem seien Entwürfe für die Entschädigungsregelung zu kompliziert und nicht befriedigend. Der Bauernverband habe stattdessen schon seit längerem ein einfaches Verfahren mit einem vollen Ersatz der Gänsefraßschäden angemahnt.

Starke Verkotung

Auch auf die Frage der Kontamination durch Gänsekot und die damit verbundenen Gefahren für die Tiere der Landwirte hat der Verband seit langem hingewiesen, ohne dass das Land diese Bedenken aufgegriffen hätte. Das mit Keimen belastete Futter steht im Verdacht, Tiere krank zu machen. Unter diesen Bedingungen wird es in Zukunft immer schwerer, die Tierhalter davon zu überzeugen, ihre Tiere auf den Weiden und Deichen weiden zu lassen.

Ein erster Schritt, der schnell realisiert werden könne, wäre aus Sicht des Verbandes, die Bejagungsmöglichkeiten räumlich und zeitlich zu erweitern. Darin sei man sich mit dem Landesjagdverband einig. Folgen müsse eine zügige Umsetzung des Landtagsbeschlusses zur Einführung des adaptiven Bestandsmanagements.

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