Das erklärte heute der Vorsitzende der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Landwirtschaft, Peter Bleser. Die Koalition habe im Rahmen der Gesetzgebung alles Menschenmögliche zur Vorsorge getan, um die Wahlfreiheit für die Verbraucher und die Koexistenz der unterschiedlichen Anbauverfahren zu ermöglichen. Erfreulich am Kompromiss sei, dass die Landwirte zur neuen Aussaat endlich klare Regeln zum Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen hätten, so der Unionspolitiker zur Abstimmung über das Gentechnikgesetz im Bundestag. Für genehmigte Forschungsanlagen sieht das Gesetz seiner Ansicht nach Erleichterungen vor, die vor allem unnötige Bürokratie vermeiden, aber keine Auswirkungen auf die Sicherheit solcher Anlagen haben. Mit dem Gesetz werden nun zwar feste Abstände zu Feldern mit Genpflanzen eingeführt, jedoch können sich Landwirte im Rahmen einer nachbarschaftlichen Vereinbarung auch auf einen geringeren Abstand als die vorgesehenen 150 bzw. 300 Meter bei Mais einigen. Für den Fall dieser zulässigen Abweichung von den Vorgaben der guten fachlichen Praxis (GFP) soll die Absprache auch im Standortregister eingetragen, so Bleser. Bei den Vorschriften zur Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" hätte sich die Unionsfraktion allerdings eine konsequentere Regelung in Anlehnung an die Kennzeichnung von Öko-Lebensmitteln gewünscht. Danach wäre der Einsatz gentechnisch veränderter Zusatzstoffe in Futtermitteln und in der Lebensmittelherstellung nur dann erlaubt gewesen, wenn die Stoffe nicht durch ein GVO-freies Produkt ersetzt werden könnten und sie entsprechend zugelassen wären. Dies hätte die Ausnahmen klar begrenzt, ist sich Bleser sicher. Nun liege es am Verbraucher, die neue Kennzeichnung zu akzeptieren.
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