Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Hofübergabe

Brandenburger Landtagsausschuss berät Höfeordnung

Brandenburg führt die Höfeordnung nach nordwestdeutschem Vorbild ein. Voll dahinter steht der LBV. Er hofft auf klare, moderne Rahmenbedingungen und eine gute Finanzausstattung.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klima des Brandenburger Landtags berät heute über das landwirtschaftliche Sondererbrecht und die Höfeordnung. Deren Ziel ist der Erhalt von Strukturen von landwirtschaftlichen Familienbetrieben.

2019 hatte der Landtag das Gesetz zur Einführung einer Höfeordnung nach nordwestdeutschem Vorbild auf Wunsch des Berufsstandes beschlossen. In seiner ersten Evaluation stellte das Justizministerium fest, dass im Zuge der Grundsteuerreform auch Änderungen an der Höfeordnung notwendig werden.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Der Landesbauernverband (LBV) hat dazu einen Vorschlag eingereicht. Für Verbandspräsident Henrik Wendorff ist die Höfeordnung eines der wenigen wirksamen agrarstrukturellen Instrumente, die effektiv, willkürfrei und ohne ordnungsrechtliche Eingriffe jungen Landwirten eine Perspektive ermöglichen kann.

"Wir brauchen jedoch eine stete Anpassung an die aktuellen Begebenheiten. Daher haben wir den von den nordwestdeutschen Bauernverbänden maßgeblich entwickelten Vorschlag auch an die Brandenburger Politik herangetragen“, so der Präsident am Dienstag.

Die Höfeordnung sieht vor, dass der Betrieb einheitlich an eine Erbin oder einen Erben übertragen werden kann. Die Hoferben können, müssen aber nicht aus der Familie stammen. „Wir betonten schon immer: jede und jeder Interessierte kann mit einem guten und überzeugenden Konzept an Betriebe und damit bewirtschaftbare Flächen kommen. Die Höfeordnung verdeutlicht das anschaulich. Das Land muss nur die passenden Rahmenbedingungen setzen, was mit einer Weiterentwicklung der Brandenburger Höfeordnung jetzt möglich ist“, so Wendorff weiter.

Nach Einschätzung des LBV handelt es sich hierbei um eines der vordringlichen berufsständischen Themen im agrarstrukturellen Bereich. „Wir diskutieren neuerdings, dass Flächenverpachtung an Nachhaltigkeitskriterien festgemacht werden soll. Dazu gehört dann aber auch die ökonomische Nachhaltigkeit, wozu die Betriebsnachfolge ohne Frage zählt. Hier muss das Land aber auch die Mittel zur Verfügung stellen“, sagt Wendorff.

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.