Brandenburg führt die Höfeordnung nach nordwestdeutschem Vorbild ein. Voll dahinter steht der LBV. Er hofft auf klare, moderne Rahmenbedingungen und eine gute Finanzausstattung.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klima des Brandenburger Landtags berät heute über das landwirtschaftliche Sondererbrecht und die Höfeordnung. Deren Ziel ist der Erhalt von Strukturen von landwirtschaftlichen Familienbetrieben.
2019 hatte der Landtag das Gesetz zur Einführung einer Höfeordnung nach nordwestdeutschem Vorbild auf Wunsch des Berufsstandes beschlossen. In seiner ersten Evaluation stellte das Justizministerium fest, dass im Zuge der Grundsteuerreform auch Änderungen an der Höfeordnung notwendig werden.
Der Landesbauernverband (LBV) hat dazu einen Vorschlag eingereicht. Für Verbandspräsident Henrik Wendorff ist die Höfeordnung eines der wenigen wirksamen agrarstrukturellen Instrumente, die effektiv, willkürfrei und ohne ordnungsrechtliche Eingriffe jungen Landwirten eine Perspektive ermöglichen kann.
"Wir brauchen jedoch eine stete Anpassung an die aktuellen Begebenheiten. Daher haben wir den von den nordwestdeutschen Bauernverbänden maßgeblich entwickelten Vorschlag auch an die Brandenburger Politik herangetragen“, so der Präsident am Dienstag.
Die Höfeordnung sieht vor, dass der Betrieb einheitlich an eine Erbin oder einen Erben übertragen werden kann. Die Hoferben können, müssen aber nicht aus der Familie stammen. „Wir betonten schon immer: jede und jeder Interessierte kann mit einem guten und überzeugenden Konzept an Betriebe und damit bewirtschaftbare Flächen kommen. Die Höfeordnung verdeutlicht das anschaulich. Das Land muss nur die passenden Rahmenbedingungen setzen, was mit einer Weiterentwicklung der Brandenburger Höfeordnung jetzt möglich ist“, so Wendorff weiter.
Nach Einschätzung des LBV handelt es sich hierbei um eines der vordringlichen berufsständischen Themen im agrarstrukturellen Bereich. „Wir diskutieren neuerdings, dass Flächenverpachtung an Nachhaltigkeitskriterien festgemacht werden soll. Dazu gehört dann aber auch die ökonomische Nachhaltigkeit, wozu die Betriebsnachfolge ohne Frage zählt. Hier muss das Land aber auch die Mittel zur Verfügung stellen“, sagt Wendorff.
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Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klima des Brandenburger Landtags berät heute über das landwirtschaftliche Sondererbrecht und die Höfeordnung. Deren Ziel ist der Erhalt von Strukturen von landwirtschaftlichen Familienbetrieben.
2019 hatte der Landtag das Gesetz zur Einführung einer Höfeordnung nach nordwestdeutschem Vorbild auf Wunsch des Berufsstandes beschlossen. In seiner ersten Evaluation stellte das Justizministerium fest, dass im Zuge der Grundsteuerreform auch Änderungen an der Höfeordnung notwendig werden.
Der Landesbauernverband (LBV) hat dazu einen Vorschlag eingereicht. Für Verbandspräsident Henrik Wendorff ist die Höfeordnung eines der wenigen wirksamen agrarstrukturellen Instrumente, die effektiv, willkürfrei und ohne ordnungsrechtliche Eingriffe jungen Landwirten eine Perspektive ermöglichen kann.
"Wir brauchen jedoch eine stete Anpassung an die aktuellen Begebenheiten. Daher haben wir den von den nordwestdeutschen Bauernverbänden maßgeblich entwickelten Vorschlag auch an die Brandenburger Politik herangetragen“, so der Präsident am Dienstag.
Die Höfeordnung sieht vor, dass der Betrieb einheitlich an eine Erbin oder einen Erben übertragen werden kann. Die Hoferben können, müssen aber nicht aus der Familie stammen. „Wir betonten schon immer: jede und jeder Interessierte kann mit einem guten und überzeugenden Konzept an Betriebe und damit bewirtschaftbare Flächen kommen. Die Höfeordnung verdeutlicht das anschaulich. Das Land muss nur die passenden Rahmenbedingungen setzen, was mit einer Weiterentwicklung der Brandenburger Höfeordnung jetzt möglich ist“, so Wendorff weiter.
Nach Einschätzung des LBV handelt es sich hierbei um eines der vordringlichen berufsständischen Themen im agrarstrukturellen Bereich. „Wir diskutieren neuerdings, dass Flächenverpachtung an Nachhaltigkeitskriterien festgemacht werden soll. Dazu gehört dann aber auch die ökonomische Nachhaltigkeit, wozu die Betriebsnachfolge ohne Frage zählt. Hier muss das Land aber auch die Mittel zur Verfügung stellen“, sagt Wendorff.