Damit erhofft sich die Bundesregierung nun eine Beschleunigung der begünstigten Verkäufe landwirtschaftlicher Flächen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG). Mit einer staatlichen Bürgschaft über 100 % des begünstigten Kaufpreises soll den Erwerbsberechtigten der Kauf landwirtschaftlicher Flächen in den neuen Bundesländern erleichtert werden. Nach Auffassung der Europäischen Kommission handelt es sich bei der Kaufpreisbürgschaft zwar um eine zusätzliche Beihilfe für den Agrarsektor, die aber in jedem Fall unter der gesetzlich zulässigen Höchstgrenze bleibe. Weil eine 100-prozentige Kaufpreisbürgschaft mit einer Laufzeit von 20 Jahren die Kreditvergabe gegenüber der sonst erforderlichen Bestellung von Grundpfandrechten deutlich erleichtert, sind auch positive Impulse für den Wettbewerb zwischen den Banken zu erwarten, teilt die BVVG am Mittwoch mit. Auch die Europäische Kommission hält eine von der Bürgschaft verursachte Verbesserung der Zinskonditionen um bis zu 0,5 % für möglich. Die Bundesanstalt für Sonderaufgaben (BvS) will die Bürgschaft nun gegen eine einmalige Gebühr von 1 % des Kaufpreises gewähren, mindestens jedoch 500 Euro. Voraussetzung ist lediglich, dass der landwirtschaftliche Betrieb die europarechtlichen Mindestanforderungen an Umweltschutz, Tierschutz und Hygiene erfüllt. Interessenten können sich die für die Bürgschaft notwendigen Unterlagen im Laufe des Monats unter www.bvvg.de herunterladen.
Die BVVG
Die BVVG ist eine bundeseigene Gesellschaft und für die Privatisierung ehemals volkseigener Äcker, Wiesen und Wälder zuständig. Sie hat in den neuen Bundesländern derzeit noch über 550 000 ha landwirtschaftliche sowie etwa 1000 000 ha forstwirtschaftliche Flächen zu privatisieren.