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Brüssel genehmigt deutsche Beihilfenregelung

Deutschland darf seinen Landwirten mit Beihilfen von bis zu 15.000 Euro über die Krise helfen. Die EU-Kommission hat heute eine deutsche Beihilferegelung in Höhe von etwa 100 Mio. Euro gebilligt. Die Regelung soll Landwirten helfen, die wegen der derzeitigen Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten geraten sind.

Lesezeit: 2 Minuten

Deutschland darf seinen Landwirten mit Beihilfen von bis zu 15.000 Euro über die Krise helfen. Die EU-Kommission hat heute eine deutsche Beihilferegelung in Höhe von etwa 100 Mio. Euro gebilligt. Die Regelung soll Landwirten helfen, die wegen der derzeitigen Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten geraten sind. Aus den Daten, die die deutschen Behörden vorgelegt haben, geht hervor, dass der Rückgang der Erzeugerpreise im deutschen Landwirtschaftssektor zu Einkommensausfällen von etwa 6 Mrd. Euro geführt hat. Die Beihilfen nach dieser neuen Regelung können bis zum 31. Dezember 2010 gewährt werden und in Form von Direktbeihilfen, Zinszuschüssen, bezuschussten Darlehen oder bezuschussten Garantien erfolgen.


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Mit der deutsche Regelung kommt erstmals die Änderung des vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise zur Anwendung, mit dem die Möglichkeit eröffnet wurde, landwirtschaftlichen Primärerzeugern Beihilfen bis zu einer bestimmten Höhe zu gewähren.


Die deutsche Regelung steht Landwirten aller Teilbereiche der landwirtschaftlichen Primärerzeugung offen, sofern sie nicht bereits am 1. Juli 2008 (also vor Beginn der Krise) in Schwierigkeiten waren. Sie ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet und ergänzt andere Krisenmaßnamen, die Deutschland bereits in Anwendung des vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens eingeführt hat.


Alle Informationen im Einzelnen finden Sie hier

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