Mit der neuen Verordnung für das Inverkehrbringen von Futtermitteln will Brüssel mit einem Schlag sechs Richtlinien aufheben. Möglich machen sollen das allgemeine Bestimmungen für die Kennzeichnung von Futtermitteln, etwa die Anforderung, dass die Art des Futtermittels, Name und Adresse des Herstellers, die Liste der Futtermittelzusatzstoffe und das Nettogewicht anzugeben sind. Damit würden die Futtermittelerzeuger von einem großen Teil der administrativen Auflagen und technischen Anforderungen befreit, die aufgrund eines integrierten Lebensmittelsicherheitskonzepts ("vom Erzeuger bis zum Verbraucher") nicht länger notwendig sind, ist sich die Kommission sicher. Der scheidene EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou erklärte dazu, dass dann endlich die hohen Hürden beim Verkehr mit Futtermitteln in der EU fallen würden. Die heutigen Regeln beruhten noch auf zum Teil veralteten, uneinheitlichen und komplizierten Rechtsvorschriften. Die Futtermittel- und Heimtierfutterindustrie erwirtschafte zuletzt in der Gemeinschaft einen Umsatz von rund 50 Mrd. Euro.
${intro}