Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

Bund will Vermögen höher bewerten

Die Bundesregierung will künftig land- und forstwirtschaftliches Vermögen mit einem viereinhalb Mal so hohen steuerlichen Wert ansetzen wie bisher.

Lesezeit: 2 Minuten

Das hat Raiffeisen am Dienstag mitgeteilt. Nach dem neuen Recht sei ein Ansatz zu Verkehrswerten vorgesehen, wodurch sich die der Besteuerung zugrunde liegenden Werte für Betriebsvermögen voraussichtlich verdoppeln würden (Anteile an Kapitalgesellschaften + 50 %, Grundvermögen + 35). Beim übrigen Vermögen werde es bei den bisherigen Ansätzen bleiben.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Der Freibetrag für Ehepartner soll von 307 000 Euro auf 500 000 Euro, für Kinder von 205 000 Euro auf 400 000 Euro, für Enkel von 51 200 Euro auf 200 000 Euro und für Urenkel, Eltern sowie Großeltern von 51 200 Euro auf 100 000 Euro steigen. Für Personen der Steuerklasse II (entferntere Verwandte) soll der Freibetrag von 10 300 Euro auf 20 000 Euro, für eingetragene Lebenspartner von 5 200 Euro auf 500 000 Euro und für alle übrigen Personen der Steuerklasse III (Nichtverwandte) von 5 200 Euro auf 20 000 Euro angehoben werden. Für alle beschränkt Steuerpflichtigen ist ein Anstieg des Freibetrags von 1 100 Euro auf 2 000 Euro vorgesehen.


Verändern sollen sich auch die Steuersätze in den einzelnen Steuerklassen. Für ererbtes Vermögen bis 75 000 Euro bleibt der Steuersatz in Steuerklasse I bei 7 %, in Steuerklasse II steigt er von 12 auf 30 % und in Steuerklasse III von 17 auf 30 %. Bei Vermögen bis 300 000 Euro bleibt er in Steuerklasse I bei 11 %, steigt in Steuerklasse II von 17 auf 30 % und in Steuerklasse III von 23 auf 30 %.


Darüber hinaus ist geplant, 85 % des vererbten Betriebsvermögens von der Besteuerung auszunehmen, während die restlichen 15 % nach Berücksichtigung eines gleitenden Abzugsbetrages von 150 000 Euro der Steuer unterliegen sollen. Dabei dürfe das im Betrieb vorhandene Verwaltungsvermögen einen Anteil von 50 % des Betriebsvermögens nicht überschreiten. Was zum Verwaltungsvermögen gehört, werde gesetzlich definiert, so die Regierung.

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.