Beschluss
Bundesrat gibt grünes Licht für EU-Corona-Hilfen zugunsten der Landwirtschaft
Das jetzt beschlossene Coronapaket bringt für den Kartoffelsektor sowie für Milch und Milcherzeugnisse eine befristete kartellrechtliche Freistellung.
Der Bundesrat hat den Weg freigemacht für die nationale Umsetzung von außerordentlichen EU-Stabilisierungsmaßnahmen in Sektoren, in denen Landwirte und Gärtner besonders von coronabedingten Nachfrageverschiebungen betroffen sind.
Die Länderkammer hat am vergangenen Freitag dem vom Bundestag beschlossenen Dritten Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen zugestimmt. Mit der Neuregelung werden Teile des Unterstützungspakets umgesetzt, das die EU-Kommission Ende April aufgelegt hat.
Zur effektiven Durchführung sei es notwendig, „einen Gleichklang zwischen der Sonderfreistellung im Unionsrecht und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen herzustellen, indem auch eine Freistellung im deutschen Recht vorgenommen wird“, hieß es zur Begründung.
Für Landwirte geht es konkret um zwei EU-Durchführungsverordnungen, für den Kartoffelsektor sowie für Milch und Milcherzeugnisse. Im Gartenbau betrifft es die Durchführungsverordnung zu lebenden Pflanzen und Waren des Blumenhandels.
Die Durchführungsverordnungen enthalten die Möglichkeit einer befristeten kartellrechtlichen Freistellung. Das EU-Recht ermöglicht in diesem Rahmen beispielsweise eine gemeinsame Mengenplanung, gemeinsame Maßnahmen zur Absatzförderung oder Marktrücknahmen.
Mit einer weiteren EU-Durchführungsverordnung, ebenfalls ausgelöst durch die Pandemie, wird die Gültigkeit von Genehmigungen für Rebpflanzungen verlängert. Zur Durchführung dieser Maßnahmen wird das Weingesetz punktuell geändert.