Die Bundesregierung unterstützt die Länderinitiative zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes, wenn darin einige ihrer Forderungen erfüllt werden.
In ihrer Gegenäußerung zu der Bundesratsinitiative bekräftigt die Regierung zwar ihre Haltung, dass es zur Umsetzung der EU-Vorgabe für ein öffentlich zugängliches Verzeichnis der von den Öko-Kontrollstellen erfassten Unternehmen nicht zwingend einer eigenen rechtlichen Regelung bedürfe, weil die Kontrollstellen dem bereits freiwillig Rechnung trügen; man respektiere jedoch die wiederholt vorgebrachte Forderung der Länder nach einer klaren rechtlichen Verankerung im Öko-Landbaugesetz.
Nach den Vorstellungen des Bundes soll das von den Kontrollstellen zu führende Verzeichnis Name und Anschrift der kontrollierten Unternehmen, deren Identifikationsnummer, Name und Codenummer der Kontrollstelle sowie Angaben über die Art der Tätigkeit des Unternehmens enthalten. Die Kontrollstelle soll ferner verpflichtet werden, Abschriften oder Kopien der von ihr für ein Unternehmen ausgestellten Bescheinigungen fünf Jahre aufzubewahren und während dieser Zeit im Internet zugänglich zu machen.
Noch prüfen will die Bundesregierung das Anliegen der Länder, die Kontrollstellen zusätzlich zur Datenbereitstellung in einem zentral geführten Verzeichnis zu verpflichten. Hier müsse zunächst untersucht werden, welche rechtlichen und administrativen Möglichkeiten sich hierfür böten. AgE