Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Lebensmittelabfälle

Bundesregierung will „Containern“ nicht komplett straffrei stellen

Die Bundesregierung stellt klar, dass Containern nicht pauschal straffrei werden soll, sondern nur Diebstahl ohne Sachbeschädigung und Hausfriedenbruch.

Lesezeit: 4 Minuten

Bundesagrarminister Cem Özdemir hatte im Januar gesagt, er wolle das Containern, also das illegale Mitnehmen von Lebensmitteln aus Supermarktmülltonnen, straffrei stellen. Nun rudert die Bundesregierung zurück und stellt auf Anfrage der CDU/CSU-Fraktion klar, sich nicht für ein „Absehen von Strafe“, eine „Straffreistellung“ oder eine „Bereichsausnahme im Strafrecht“ für Fälle des sogenannten Containerns ausgesprochen zu haben.

Da Lebensmittelverschwendung eine vielschichtige Problematik sei, die nicht durch eine singuläre Maßnahme gelöst werden kann, könne der aktuelle Vorstoß zum „Containern“ nur einer von vielen Bausteinen im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung sein, heißt es in einer Antwort.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Das Bundesagrarministerium und das Bundesjustizministerium hätten vielmehr angeregt, dass die Länder einen Vorschlag aus Hamburg beraten sollten, wonach die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) ergänzt werden sollen.

Diebstahl ohne Sachbeschädigung und Hausfriedenbruch soll straffrei werden

Hamburg hatte vorgeschlagen, dass in Verfahren wegen Diebstahls von weggeworfenen Lebensmitteln aus Abfallcontainern regelmäßig eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung in Betracht kommen soll. Wichtig dabei sei, dass dies nur in Frage kommen soll, wenn nicht zugleich eine Sachbeschädigung oder ein Hausfriedensbruch vorlägen, die über die Überwindung eines physischen Hindernisses ohne Entfaltung eines wesentlichen Aufwands hinausgingen.

Die Regierung stellt daher klar, dass sie sich nicht für eine Bereichsausnahme im Strafrecht für das „Containern“ ausgesprochen habe. Weder das materielle Strafrecht noch das Strafprozessrecht würden geändert. Die RiStBV enthalte Verwaltungsvorschriften; diese richten sich in erster Linie an die Staatsanwaltschaften und enthalten allgemeine Hinweise, wie diese üblicherweise in einem Verfahren vorgehen sollen. Daher gebe es auch keine Auswirkungen auf andere Straftatbestände oder das Strafprozessrecht.

Die Frage, ob das „Containern“ einen Bandendiebstahl bzw. einen schweren Bandendiebstahl darstellt, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab und sei von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu bewerten.

Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung Vorhaben der EU-Kommission, die Regelungen zu den Datumsangaben bei Lebensmitteln zu überarbeiten sowie mit Herstellern zu beraten, unterschiedliche Verpackungsgrößen anzubieten. In verschiedenen Dialogforen der Bundesregierung sollten Lebensmittelhandel, Gastronomie und Kantinen zudem „Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung“ ausarbeiten.

Union erinnert an die weggeworfenen Mengen

CDU/CSU verwiesen zuvor in ihrer Anfrage auf die enorme Lebensmittelverschwendung. 11 Mio. t weggeworfene Lebensmittel fallen pro Jahr in Deutschland nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes an, davon 78 kg pro Person in Privathaushalten.

Neben nicht mehr genießbaren Produkten werden auch solche entsorgt, deren Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen oder gerade erst abgelaufen ist, die aber noch einwandfrei für den menschlichen Verzehr geeignet wären, jedoch aus verschiedenen Gründen als nicht mehr marktgängig eingestuft oder in Haushalten nicht konsumiert werden.

Um dem Wegwerfen entgegenzuwirken, sollen – wie auch im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP angekündigt – Maßnahmen ergriffen werden, die zu einer deutlichen Reduzierung des Lebensmittelabfalls führen. Für die Vermeidung von Lebensmitteabfällen sorgen nach Ansicht der Union u. a. eine bessere Aufklärung der Bevölkerung über die Mindesthaltbarkeit von Lebensmitteln oder steuerrechtliche Erleichterungen des Handels, soweit dieser nichtverkaufte Lebensmittel als Spenden an gemeinnützige Organisationen abgibt.

Im Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland werden jährlich rund 500.000 t Lebensmittel als Abfall aussortiert. Das hatte das Thünen-Institut in enger Zusammenarbeit mit 13 Handelsunternehmen ermittelt. In Supermärkten, Discountern und Verbrauchermärkten fallen 290.000 t an, bei den anderen Einzelhändlern kommen noch einmal 210.000 t hinzu. Auch wenn die Zahl von 500.000 t sehr hoch erscheint, entfällt auf den Einzelhandel nur ein Anteil von rund 7 % am gesamten Aufkommen von Lebensmittelabfällen.

Der mit Abstand größte Teil der Abfälle entsteht in den Privathaushalten (59 %). Aufgrund noch einzelner Datenlücken kann derzeit nur abgeschätzt werden, wie viele dieser Abfälle tatsächlich auf den Müll wandert und wie viel gespendet wird (z. B. an Tafeln) oder in andere Verwertungsschienen kommt (z. B. Verarbeitung zu Tierfutter).

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.