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Weggeworfene Lebensmittel: Özdemir für legales „Containern“

Der Minister verspricht sich davon einen spürbaren Beitrag gegen die Lebensmittelverschwendung. Bei Verbänden des Handels und der Lebensmittelwirtschaft stößt diese Einschätzung aber auf Widerspruch.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich schon seit langem den Kampf gegen Lebensmittelverschwendung verschrieben. Die Kampagne „Zu gut für die Tonne“ ist nur ein Beispiel von vielen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir will nun noch einen Schritt weiter gehen.

Im Interview mit der „Rheinischen Post“ sprach sich Özdemir in dieser Woche dafür aus, das sogenannte Containern von Lebensmitteln nicht mehr unter Strafe zu stellen. „Wer noch verzehrfähige Lebensmittel aus Abfallbehältern retten will, sollte dafür nicht belangt werden“, so der Minister. Nach seinen Angaben werden jedes Jahr immer noch rund 11 Mio. t Nahrungsmittel weggeworfen – gut die Hälfte davon in Privathaushalten, aber eben auch im Handel und in der Verarbeitung.

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Eher bei Privathaushalten ansetzen

In der Wirtschaft stößt Özdemirs Idee allerdings auf wenig Begeisterung. Gegenüber top agrar stellte der Handelsverband Lebensmittel (BVLH) heute fest, dass die immer wieder aufgestellte Forderung, das „Containern“ zu legalisieren ein ums andere Mal die Scheindebatte erzeuge, dass damit ein wirkungsvoller Beitrag zur Reduktion von Lebensmittelverschwendung geleistet würde. Das ist ihm zufolge jedoch nicht der Fall.

Im Handel fallen nach Daten des Statistischen Bundesamtes lediglich 7 % der in Deutschland entstehenden Lebensmittelverluste an. Das sind 0,8 Mio. t. Das Problem verberge sich also nicht in den Abfallbehältern des Handels, betonte BVLH-Sprecher Christian Böttcher. Umgekehr fielen 59 % oder rund 6,5 Mio. t der in Deutschland entstehenden Lebensmittelverluste in privaten Haushalten an. Maßnahmen, die auf dieser Ebene ansetzen, hätten somit das größte Potenzial, Lebensmittelverschwendung spürbar einzudämmen, sagte Böttcher.

Kein rechtlicher Handlungsbedarf

Auf die Idee, dafür die Erlaubnis zu erteilen, private Abfalltonnen für Mülltaucher freizugeben, kommt laut Böttcher aber zu Recht niemand. Ebenso unverständlich findet er es daher auch, die Entnahme von zur Entsorgung bestimmten Lebensmitteln aus den Abfalltonnen des Lebensmittelhandels vorbehaltlos straffrei zustellen.

Auch aus rechtlicher Sicht gibt es nach Überzeugung des Verbandssprechers überhaupt keinen Handlungsbedarf. Das Straf- und Strafprozessrecht bietet Böttcher zufolge bereits heute hinreichende Möglichkeiten, jeglichen Fallkonstellationen im Einzelfall Rechnung zu tragen. Wenn mit dem Containern das Aufbrechen von Schlössern oder das Überwinden abgeschossener umfriedeter Bereiche verbunden sei, handle es sich um eine besonders schwere Form des Diebstahls, konstatiert er. „Wir können uns nicht vorstellen, dass der Bundeslandwirtschaftsminister das legalisieren will“, meint Böttcher deshalb.

Lebensmittelverband: Besser Tafeln unterstützen

Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Lebensmittelverbandes Deutschland, Dr. Marcus Girnau, weist auf einen weiteren Aspekt hin: In (verschlossenen) Abfallbehältern von Lebensmittelunternehmen können sich auch gesundheitsgefährdende oder verzehrsungeeignete, das heißt ungenießbare, und nicht immer als solche erkennbare Lebensmittel befinden. „Daher erscheint eine generelle rechtliche ‚Freigabe‘ des Containerns mit Blick auf die Lebensmittelsicherheit problematisch“, meint Girnau.

Er geht außerdem davon aus, dass Unternehmen zumindest mit Blick auf vorverpackte, etikettierte Ware, die den Hersteller oder Händler erkennen lassen, bei Erkrankungen von Verbrauchern nach dem Verzehr der „geretteten“ Lebensmittel gerichtliche Auseinandersetzungen über Haftungsfragen drohen. Zur Verringerung von Lebensmittelverlusten plädiert Girnau eher dafür, die Abgabe von Lebensmitteln an die Tafeln oder andere gemeinnützige Organisationen besser als bisher zu unterstützen.

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